Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17
Wortprotokoll
Die Vorlage 1a ist deckungsgleich mit Artikel 3 von Vorlage 2 auf Seite 22 der deutschsprachigen Fahne. Das muss man gesamthaft betrachten; das ist miteinander verknüpft.
Von linker Seite ist uns also diese Vorlage 1a, die von einer knappen Mehrheit auch durchgewinkt worden ist, eingeschoben worden. Deshalb stelle ich diesen Minderheitsantrag. Mit Artikel 3 Absatz 3 der Vorlage 2 wurde neu eingeführt: "Für den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a kann der Bundesrat eine Vorfinanzierung aus dem Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs vom 28. September 1999 oder dem Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs ... vornehmen, wenn der für die Umsetzung von Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung nötige Ausbau der Schienenkapazitäten auf anderem Wege nicht rechtzeitig finanziert werden kann." Deshalb musste die Vorlage 1a eingeschoben werden; es ist eine Umlagerung. Das ist für mich ganz klar wiederum eine Vertuschung des klaren Faktums, dass man hier etwas vorfinanzieren kann, wenn keine oder noch keine oder nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Ich bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, beim geltenden Recht zu bleiben und hier nicht eine Kehrtwende zu machen und etwas Neues einzuführen, nur damit etwas allenfalls vorgezogen werden respektive auf einer anderen Schiene finanziert werden kann. Bis heute haben wir ganz klar, mit klaren Finanzierungskonzepten, gearbeitet, man hat nicht umgelagert. Hier würde jetzt umgelagert werden. Das kann nicht angehen. Das ist ein total neues Finanzierungskonzept respektive eine Vorfinanzierung. Ich bitte Sie, beim geltenden Recht zu bleiben und somit auch dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zu folgen und diese Vorlage 1a zu streichen; demzufolge bitte ich Sie auch, in der Vorlage 2 Artikel 3 Absatz 3 zu streichen. Ich bitte Sie, das so zu unterstützen.