Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Von den starken Niederschlägen vom 19. bis 23. August 2005 waren 17 Kantone betroffen. In der vorliegenden Botschaft wird das Hochwasser vom August 2005 als das wohl grösste Ereignis bezeichnet, welches das Abflussmessnetz in der Schweiz je registriert hat. An vielen Messstationen wurden neue Rekorde vermeldet. Sechs Menschen verloren bei diesen Unwettern ihr Leben, das Ausmass der Schäden an Gebäuden, Infrastruktur usw. betrug rund drei Milliarden Franken.
Der Bundesrat entschied am 21. Dezember 2005, dass die Bundesbeteiligung an der finanziellen Bewältigung der Unwetterschäden in Form der vollen Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten ohne ausserordentliche Bundeshilfe ausgestaltet werden soll. Für die Behebung der Schäden im öffentlichen Bereich hatte der Bundesrat 250 Millionen Franken eingesetzt, was knapp die Hälfte der Wiederinstandstellungskosten im öffentlichen Bereich deckte. Der Bundesrat war jedoch nicht bereit, für die Behebung der gewaltigen Schäden eine ausserordentliche Unterstützung zu beantragen. Er begründete diese Haltung vor allem mit der prekären finanziellen Situation des Bundes. Die Haltung des Bundesrates sowie das ausserordentlich grosse Ausmass der Schäden waren in den Jahren 2005 und 2006 Anlass zu mehreren Fragen und Vorstössen in unserem Parlament, einerseits zur finanziellen Unterstützung der besonders stark betroffenen Kantone, andererseits zu Massnahmen des Hochwasserschutzes bzw. generell zu präventiven Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren.
Mit der Motion 06.3012 der UREK-SR, die im Ständerat am 5. Oktober 2006 und im Nationalrat am 19. Juni 2007 gegen den Willen des Bundesrates angenommen wurde, wurde der Bundesrat beauftragt, eine Sonderbotschaft vorzubereiten, mit dem Ziel, für die Kantone die Pro-Kopf-Belastung der Bevölkerung auf ein zumutbares Mass zu reduzieren. In der nun vorliegenden Botschaft über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden des Jahres 2005 im Kanton Obwalden legt der Bundesrat die Kriterien dar, die dazu führen, dass der Kanton Obwalden zusätzlich 14,4 Millionen Franken zur Behebung der Schäden des Jahres 2005 erhalten soll, während die in der Motion des Ständerates ebenfalls erwähnten Kantone Uri und Nidwalden keine zusätzliche Unterstützung erhalten sollen. Der Bundesrat hat sich bei der Erarbeitung dieser Botschaft auf die bisherige Praxis des Bundes und insbesondere auf einen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1994 gestützt. Er kam zu folgendem Schluss: "Unter der Berücksichtigung der sehr hohen Pro-Kopf-Belastung und des schwachen Ressourcenpotenzials des Kantons Obwalden sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Gefährdung dieses besonders stark betroffenen Kantons sieht es der Bundesrat als vertretbar an, dem Parlament eine einmalige ausserordentliche Bundeshilfe für den Kanton Obwalden in der Höhe von 14,4 Millionen Franken zu beantragen." Die Kantone Uri und Nidwalden wiesen zwar ebenfalls eine hohe Belastung aus, verfügten jedoch über eine Finanzkraft, die eine Schadensbewältigung ohne Sonderhilfe zumutbar mache. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Kredite für die Naturgefahrenprävention sowohl für das Budget 2008 als auch für den Legislaturfinanzplan 2009-2011 erhöht, was vom Parlament in der Wintersession 2007 genehmigt worden war.
Nachdem der Ständerat die Vorlagen am 1. Oktober 2008 ohne Gegenstimmen und mit wenigen Enthaltungen angenommen hatte, beriet die nationalrätliche UREK an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2008 darüber. Gleichzeitig wurde die Kommission von Bundesrat Leuenberger und von Bafu-Direktor Oberle über das Vorgehen des Bundes zur Verbesserung des Schutzes vor Naturgefahren informiert und darauf hingewiesen, dass bei Investitionen für den Hochwasserschutz und für Schutzbauten nach dem Waldgesetz noch Bundesmittel fehlen. Unterdessen wurden diese Mittel mit dem Budget 2009 bewilligt. Die Motion Lustenberger 08.3748 für die Erhöhung der Mittel im Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 wird vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.
In der Kommission lag ein Nichteintretensantrag von Frau Teuscher vor. Sie wandte sich vor allem gegen eine Sonderlösung für den Kanton Obwalden. Sie betrachtet die Investitionen in Präventivmassnahmen als wichtiger und richtiger als Mittel zur Bekämpfung des erlittenen Schadens. Gleichzeitig bemängelte sie die Steuerpolitik des Kantons Obwalden, die nicht von solidarischem Verhalten gegenüber den anderen Kantonen zeuge. Sie hat dazu einen Minderheitsantrag eingereicht. Die Mehrheit der Kommission kam jedoch zum Schluss, dass diese zusätzlichen Leistungen an [PAGE 1895] den Kanton Obwalden gerechtfertigt seien, dies vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Kanton Obwalden die Schäden an den Strassen besonders gross waren und die Finanzierung deshalb über die Mineralölsteuer erfolgt. Im Mitbericht der nationalrätlichen Finanzkommission vom 21. Oktober 2008 wird festgehalten, dass dem Bundesbeschluss aus finanzpolitischer Sicht zugestimmt werden könne und keine Verletzung der Vorgaben des NFA vorliege.
Die grosse Mehrheit der Kommission beantragt Eintreten und Zustimmung zu den beiden Vorlagen.