Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Als Vertreter der Minderheit, welche den Rückweisungsantrag ablehnen möchte, möchte ich Sie ebenfalls kurz in die Materie einführen, soweit dies nicht bereits gemacht worden ist.
Eine Mehrheit aus Vertretern von SP, Grünen und SVP will wie gesagt auf die Vorlage zwar eintreten, sie aber an den Bundesrat zurückweisen und ihn gleichzeitig in sechs Punkten bitten, nähere Abklärungen zu treffen und mit einem neuen Antrag in die Kommission zu kommen. Die Minderheit zweifelt den Klärungsbedarf bei diesen sechs Punkten an sich nicht an. Wir sind aber der Meinung, dass diese Punkte innerhalb der Leitplanken des geltenden Gesetzes aus dem Jahr 1997 in der Kommission abgeklärt werden könnten, mit Zusatzaufträgen an den Bundesrat und an externe Begutachter. Wir sind auch der Meinung, dass die vom Sprecher der anderen Minderheit vorgetragenen grundsätzlichen Bemerkungen und Bedenken innerhalb der Kommission abgeklärt werden könnten und dass es nötig wäre, diese Grundsatzdiskussion zu führen, was mit einem Nichteintreten ja verhindert würde.
Wir können uns nicht des Eindrucks erwehren, dass beim Antrag auf Rückweisung offensichtlich auch die parteipolitische Dimension im Spiel war. Wir erinnern daran, dass es sich um eine Vorlage handelt, die ursprünglich aus der Küche von alt Bundesrat Blocher stammt, dann zu Frau Widmer-Schlumpf übergegangen ist, nun bei Herrn Bundesrat Schmid gelandet ist und inskünftig durch Bundesrat Maurer bearbeitet werden muss. Wir sind der Auffassung, dass die in der Botschaft genannten Gründe für diese Ergänzung des BWIS einsichtig sind und dass die Sache dringlich ist. Wir sind überzeugt, dass, wenn morgen in irgendeinem Bahnhof, einem Warenhaus oder an einem anderen sensiblen Punkt ein Anschlag erfolgen würde, spätestens übermorgen die Frage käme: Ja, hätte man das eigentlich nicht wissen sollen, und wieso hat man da nicht vorgesorgt?
Nun haben wir aber zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bereits eine externe Begutachtung eingeleitet hat, unter anderem auch zur Frage der Verfassungsmässigkeit, obwohl das Bundesamt für Justiz diese bereits bejaht hat. Wir wissen, dass die GPK aus der Angelegenheit Nef heraus ebenfalls eine gewisse Ergänzung der Vorlage verlangt hat. Wir wissen, dass sich der Bundesrat der Rückweisung nicht widersetzt. Deswegen wollen wir im Interesse der Sache nun nicht einen Verfahrenskrieg eröffnen und nehmen den Antrag auf Ablehnung der Rückweisung mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Angelegenheit zurück. Wir haben zudem die klare Erwartung, dass die Zusatzbotschaft spätestens im Sommer/Herbst 2009 in die Kommission für Rechtsfragen kommt, damit wir sie dort zügig weiterbearbeiten können. Mit dieser Begründung ziehen wir unseren Minderheitsantrag zurück.