Thanei Anita · Nationalrat · 2008-12-17
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Vischer zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.
Das BWIS trat am 1. Juli 1998 in Kraft und dient der Sicherheit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte der Bevölkerung. Diverse Vorstösse im Gefolge der Anschläge vom 11. September 2001 haben den Bundesrat veranlasst, Massnahmen zur Verbesserung der präventiven Terrorabwehr zu evaluieren. Verschiedene Anläufe führten zur aktuellen Vorlage, die alles andere als zufriedenstellend und schlichtweg unnötig ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz habe sich verändert, es brauche besondere präventive Informationsbeschaffungsmassnahmen. Diese sind somit auch die Kernpunkte der Vorlage: das präventive Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs; das Beobachten von gefährlichen Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten, auch mittels technischer Überwachungsgeräte; das geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen auch unbeteiligter Dritter. Es handelt sich somit um schwere Eingriffe in die Grundrechte - auch hier wieder - unbeteiligter Dritter. Gefordert werden nämlich strafprozessuale Zwangsmassnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens und somit ohne die diesbezüglich klar verankerten Verfahrensgarantien.
Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen namens der SP-Fraktion, nicht einzutreten. Weshalb? Wir sind dezidiert der Ansicht, dass es Bedrohungen gibt und es griffige Instrumente braucht, um diese zu bekämpfen, insbesondere auch im präventiven Bereich. Doch dieses Gesetz enthält keine tauglichen Mittel, welche nicht bereits heute vorhanden wären. Das Beispiel von Herrn Kollege Fluri hat es gezeigt: In diesem Gesetz gibt es keine Massnahme, die irgendeinen Anschlag auf ein Kaufhaus in der Schweiz verhindern könnte und nicht bereits heute im Strafrecht beziehungsweise in den Strafprozessordnungen vorgesehen wäre.
Das Strafrecht erfasst im Bereich der Bedrohung des Staatswesens und der Bevölkerung bereits heute alle möglichen Formen auch abstrakter Gefährdungen und vorbereitender Handlungen und verbietet diese unter Strafandrohung. Es ist nicht richtig, sondern falsch, zu behaupten, dass das Strafrecht erst einsetzt, wenn die Rechtsgüter verletzt worden sind. Das trifft nicht zu. Das Strafrecht greift, vor allem in diesem Umfeld, bereits im Vorfeld; ich erinnere an Artikel 272 StGB über den verbotenen Nachrichtendienst, an den Straftatbestand der Finanzierung des Terrorismus, an die ganze Palette der Delikte gegen Leib und Leben sowie an die Straftatbestände des Kriegsmaterial-, des Kernenergie- und des Strahlenschutzgesetzes. Besteht somit ein Verdacht auf eine existenzielle Bedrohung, mithin auf einen Terroranschlag, sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines gerichtspolizeilichen und somit rechtsstaatlich geregelten Ermittlungsverfahrens ohne Weiteres gegeben. Und was noch viel wichtiger ist: Den Strafverfolgungsbehörden steht auch ohne näher konkretisierte Verdachtslage das gesamte Instrumentarium der strafprozessualen Informationsbeschaffungsmassnahmen zur Verfügung.
Es bleibt somit schleierhaft, nach welchen Kriterien und gegenüber wem die Staatsschutzorgane von diesen nun zu regelnden neuen Mitteln der Informationsbeschaffung Gebrauch machen sollen. Ermöglicht werden soll der sogenannte Lauschangriff, eine Ermittlungstätigkeit im Vorfeld, die auf die Gesinnung abzielt und sich nicht auf die Abwehr konkret vermuteter Handlungen bezieht. Wir sind für griffige Bestimmungen und deren Durchsetzung und nicht für unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte, die nichts taugen und Sicherheit nur vorspiegeln. Schon Benjamin Franklin hat gewarnt: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Wir wollen beim bewährten System des heutigen Bundesstrafprozessrechts und der kantonalen Strafprozessordnungen - ab 2010 gilt die Schweizerische Strafprozessordnung - bleiben und nicht eine geheime Informationsbeschaffungsmaschinerie einer zweiten Polizeiverfolgungsbehörde auslösen, was nur zu Doppelspurigkeiten führen und die Sicherheit in diesem Land nicht verbessern würde.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, nicht auf die Vorlage einzutreten, eventualiter den Rückweisungsantrag zu unterstützen.