Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Namens unserer Fraktion bitte ich Sie, den Nichteintretensantrag abzulehnen.
Ich knüpfe hier am Votum des Sprechers der grünen Fraktion an: Er hat einen seinerzeit sehr erfolgreichen Leitspruch zitiert, allerdings wie üblich nur bruchstückhaft. "Mehr Freiheit, weniger Staat und mehr Selbstverantwortung" war damals die ganze Parole; der dritte Teil geht leider sehr häufig vergessen. Nun ist eben fraglich, ob die Selbstverantwortung genügt, um die Gefahren anzugehen, die mit dieser Gesetzesrevision angegangen werden sollen. Unseres Erachtens genügen eben die Appelle an die Selbstverantwortung hier nicht, sondern der Staatsschutz muss mehr Instrumente erhalten. Es geht auch nicht um Personensicherheit, wie von dieser Seite zu Unrecht angeführt worden ist. Es geht nicht um die Sicherheit einzelner Bundesrätinnen und Bundesräte, sondern es geht um die Sicherheit von Infrastrukturanlagen, von wichtigen Institutionen unseres Staatswesens. Bis heute können die hiefür nötigen Informationen nur bei einem hängigen Strafverfahren eingefordert werden, und darum geht es. Ohne Strafverfahren können keine Überwachungen von Kommunikationen vorgenommen werden, ohne Strafverfahren können amtliche Feststellungen in Privaträumen nicht vorgenommen werden, es kann nicht in fremde Computersysteme eingedrungen werden. Unseres Erachtens ist dies aber im Interesse der Informationsbeschaffung eben notwendig.
Auch wenn die SVP - wie wir auch! - die persönliche Freiheit und die freiheitliche Gesellschaft natürlich sehr hoch einschätzt, so müssen wir sie doch darauf hinweisen, dass es hier nur um individuelle Freiheitseinschränkungen gehen kann. Sehen Sie sich einmal die vorgeschlagenen Artikel 18k bis 18m auf Seite 5148 der Botschaft an: Sie sehen, dass dort überall konkrete und aktuelle Tatsachen und Vorkommnisse verlangt werden, um den Einsatz dieser besonderen Informationsbeschaffungsmittel überhaupt möglich und aktuell werden zu lassen. Es geht nicht um eine pauschale Vermutung oder um pauschale Verdächtigungen, sondern es geht um konkrete Tatsachen und konkrete Vorkommnisse.
Das ist auch meine Antwort auf die Begründung der Vertreterin der SP-Fraktion, die behauptet hat, es gebe keine [PAGE 1891] neuen Möglichkeiten, mit dem Gesetz Anschläge zu verhindern. Es gibt sie eben doch! Die zitierten Artikel 18k ff. sind ein Beispiel hierfür.
Wir sind aber auch der Meinung, dass die sechs verlangten Zusatzabklärungen vorgenommen werden müssen. Ich habe es vorhin bei der Begründung des Rückzugs des Minderheitsantrages gesagt: Wir waren der Meinung, man könne das in der Kommission machen. Nun wird es der Bundesrat tun; das ist sekundär. Wichtig ist, dass diese sechs Punkte abgeklärt werden; da sind wir derselben Meinung.
Ich bitte Sie deshalb im Namen unserer Fraktion, diese notwendige Vorlage nicht in diesem Stadium abzuwürgen, sondern Ihre Bedenken im Rahmen der Gesetzesberatungen anzubringen und nötigenfalls Korrekturen vorzunehmen. Dazu ist es aber nötig, dass wir überhaupt auf das Gesetz eintreten.