Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Wir haben hier vom Nationalrat und vom Ständerat zwei verschiedene Formulierungen. Aber eigentlich konkurrenzieren sie sich gar nicht, sondern es sind einfach zwei verschiedene Dinge, die man in dieses Gesetz hineinschreiben will oder nicht. Man könnte als Kompromiss auch beides ins Gesetz einfügen.
[PAGE 1569] Ein kleiner Unterschied zwischen meinem Minderheitsantrag und dem Beschluss des Nationalrates ist das Wort "insbesondere", das im Minderheitsantrag gestrichen ist. Es heisst dann eben: "Die Kreditfähigkeit ist nicht gegeben, wenn ...." Das soll dazu dienen, dass dieser Artikel klarer wird. Man weiss dann eben, wann die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist: nur unter der Voraussetzung, die nachher steht. Das Wort "insbesondere" suggeriert ja, dass es auch andere Gründe für das Fehlen der Kreditfähigkeit geben könnte; das ist eigentlich nicht gemeint.
Wenn Sie jetzt den Beschluss des Ständerates und jenen unseres Rates vergleichen, sehen Sie, dass der Nationalrat grundsätzlich festhalten wollte, wann die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist. Der Ständerat hingegen hält als Grundsatz fest, was die Kreditfähigkeitsprüfung soll, was ihr Zweck ist. Ich denke, dass diese beiden Dinge sich nicht wirklich widersprechen. Man hätte - wenn ich das etwas genauer angesehen hätte - eigentlich den Antrag stellen können, beides hineinzunehmen.
Mir ist aber wichtig, dass gesagt wird, wann die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist. Deshalb möchte ich darauf beharren, dass wir am Beschluss unseres Rates festhalten, aber unter Streichung des Wortes "insbesondere", was zur Klarheit beiträgt. Nur festzuschreiben, was das Ziel, der Zweck der Kreditfähigkeitsprüfung sein soll, ist zu schwach. Man weiss ja dann immer noch nicht, wann die Kreditfähigkeit gegeben ist und wann sie nicht gegeben ist. Der Ansatz des Ständerates allein, wo nur gesagt wird "Die Kreditfähigkeitsprüfung bezweckt ....", genügt nicht. Wir wollen in diesem Artikel drin haben, wann die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist; dies auch zur besseren Handhabung dieses Gesetzes für die Kreditgeberinnen und Kreditgeber.
Stimmen Sie deshalb dem Antrag der Minderheit zu, er ist praktisch dasselbe wie das, was wir schon einmal beschlossen haben, aber mit mehr Klarheit ohne das Wort "insbesondere".