Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-12-17
Wortprotokoll
Der Milchmarkt ist derzeit tatsächlich ein grosses Problem, und das erstaunt auch nicht. Der Übergang von einem staatlich kontrollierten Regime in ein offeneres Regime ist nicht einfach zu bewältigen. Es ist aber so - das ist eine Tatsache -, dass das Parlament, die meisten von Ihnen, mit der AP 2007 und übrigens auch mit der AP 2011 diese Aufgabe der Milchkontingentierung bewusst bestätigt und auch im Rahmen dieses Gesetzes belegt hat, was die Rolle des Staates noch sein wird. Und auch die Rolle des Staates ist klar geregelt, indem er eben nur noch dann eine Rolle spielt, wenn es zu Krisen, zu einzelnen schwierigen Situationen am Markt kommt, wenn dieser nicht mehr spielt. Ansonsten ist die Regulierung von Menge, Preis und entsprechenden Verträgen Sache der Privatwirtschaft und somit der Branchen. Hier muss ich Herrn Hämmerle und Herrn Zemp Recht geben: Die Branche hat bisher keine genügend gute Lösung erarbeiten können; deshalb haben wir auch dieses Problem.
Was ist tatsächlich passiert? Rund 85 Prozent der Milchproduzenten - 90 Prozent der Milchmenge - sind bereits seit 2006 und damit vorzeitig aus der Milchkontingentierung ausgestiegen. Es ist also nicht etwas völlig Neues, sondern man ist jetzt im dritten Jahr, in dem man mit privatrechtlichen Verträgen über die Milchmenge und den Milchpreis reguliert und versucht, sich in der Branche zwischen Produzenten, Verwertern und der Industrie zu einigen.
Die Annahme dieser Motion würde de facto, und da nützen alle schönen Worte nichts, wieder eine [PAGE 1921] Milchkontingentierung einführen. Es würde statt eines staatlichen Regimes einfach ein privatrechtliches Mengen- und Preisregime eingeführt. Weil es allgemeinverbindlich wäre, wäre es dann eben für die ganze Schweiz, für alle, verbindlich. Damit würden gerade diejenigen Unternehmer bestraft, die jetzt gut kalkuliert und nicht zu viel produziert haben oder die jetzt die Exportmengen, die sie angemeldet haben, auch umsetzen können. Es würden diejenigen belohnt, deren Strukturen schlecht waren und die zu viel produziert haben, weil sie falschen Überlegungen aufgesessen sind. Es kann nicht die Rolle des Staates sein, hier wieder zu einem Management zurückzukehren, das Sie mehrfach abgeschafft haben. Das Folgesystem ist bekannt und steht jetzt in der letzten Phase der Umsetzung.
Der durchschnittliche Milchpreis, das wurde richtig gesagt, lag vor einem Jahr um 12 Rappen tiefer als heute. Das ist gut für die Milchproduzenten, sie verdienen an jedem Liter Milch mehr. Aber es hat eben auch dazu geführt, dass zu viel produziert worden ist, und das in einer Phase, in der Weltmarktpreis für Milch gesunken ist, und zwar massiv, und gleichzeitig auch unser wichtigster Partner, die EU, die Milchpreise entgegen den schweizerischen Organisationen nach unten korrigiert hat. Wir hatten Anfang des Jahres noch eine Preisdifferenz zur EU von rund 10 Rappen und sind heute bei über 30 Rappen angelangt. Ja, Entschuldigung, wenn die Preisspanne zu gross wird, dann ist die Schweizer Qualität zwar gut und recht, aber diese Preisdifferenz wird am Markt nicht mehr bezahlt!
Wenn Sie Ihre Maschinen in einer Zeit, in der Ihre Konkurrenten der Preis reduzieren, verteuern, dann bestraft Sie der Markt, gleich wie hier im Bereiche der Milch. Es ist eine Illusion zu glauben, die Schweiz könne ihre Milchmenge und ihre Milchpreise völlig losgelöst von der Entwicklung an den Weltmärkten und insbesondere von der Entwicklung an den europäischen Märkten selber bestimmen. Das ist Historie, das ist nicht mehr heutige, globalisierte Weltwirtschaft, die eben auch im Bereich der Nahrungsmittel Alltag ist.
Die Milchproduktion ist von Januar bis Oktober dieses Jahres im Vergleich zum Jahre 2007 um 5,4 Prozent gestiegen, auf aktuell 2,9 Millionen Tonnen. Sie ist in einer Phase gestiegen, in der die Preise international gesunken sind. Was ist daraus entstanden? Wir haben derzeit wieder Lagerbestände, wir haben derzeit einen Butterberg von 3100 Tonnen, und wir haben 11 000 Tonnen Magermilchpulver an Lager; im letzten Jahr waren wir hier noch bei 1500 Tonnen. Das sind die Realitäten. Das hat nicht der Staat zu verantworten. Das ist leider vielmehr eine Situation, die die privatrechtlich organisierten Branchen zu verantworten haben! Ich muss das hier in aller Deutlichkeit sagen.
Es wurde vorhin von Herrn von Siebenthal gesagt, das BLW bewillige ja die Milchmengengesuche, die eingerecht würden. Das stimmt, aber diese Gesuche werden vom BLW nicht irgendwie in der Luft künstlich hergestellt; jedes Gesuch ist von der entsprechenden Milchproduzenten- oder Produzenten- und Verwerterorganisation unterzeichnet. Es sind Gesuche der Branche und nicht des Staates. Wir haben beim BLW seit dem Sommer, als diese Entwicklung absehbar wurde, zigmal Gesuche gekürzt und darauf hingewiesen, nach unserer Beurteilung seien diese Mengen, wenn sie wirklich produziert würden, zu gross, sie könnten nicht abgesetzt werden. Ich habe persönlich mehreren Organisationen gesagt: Zieht doch eure Gesuche zurück. Passiert ist nichts, man hat weiterproduziert, und nun stehen wir vor dieser Situation - zum Leidwesen vieler Bauern; sie bezahlen nämlich die Zeche.
Die Überproduktion ist in erster Linie auf den zu hohen Milchpreis und auf eine ungenügende Milchmengenregulierung zurückzuführen, das ist die Realität. Was können wir nun tun? Dazu muss ich sagen: Eine Motion, die Gesetzesänderungen verlangt und damit einen Rückfall in Zeiten bringt, wie wir sie vor fünfzehn Jahren hatten, bringt für die derzeitige Situation natürlich gar nichts. Wenn ich interveniere, dann will ich den Bauern jetzt helfen. Wir müssen jetzt schauen, wie wir diese Berge von Butter und Milchpulver wieder in den Markt einführen können. Da sitzt im Moment viel Geld fest und darunter leiden die Bauern. Das ist doch vordringlich! Mit der Motion führen Sie wieder ein Regime ein, das wir schon einmal hatten, das nicht funktioniert hat und das jetzt und im nächsten Jahr keinem Bauern helfen wird.
Was ist meine Lösung? Ich bin natürlich der Auffassung, dass Sie als Gesetzgeber legiferiert haben und man die gesetzlichen Modalitäten jetzt nicht wieder ändern sollte. Es ist Aufgabe der Milchbranche, im Hinblick auf das nächste Jahr für entsprechende Korrekturen auf dem Markt zu sorgen.
Was aber wichtig ist: Der Staat hat die Möglichkeit, gestützt auf Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes bei echten Notfällen etwas zu tun. Und hier wende ich mich an Frau Graf: Wenn es Ihre Intention ist zu sagen, wir hätten jetzt einen Notfall, wir müssten etwas tun, dann ist Artikel 13 des Gesetzes die Lösung und nicht eine Motion, welche dauerhaft eine völlig andere Lösung vorsieht. Artikel 13 ermöglicht es uns, für echte Notfälle im Sinne einer Krisenintervention ein Instrumentarium zur Verfügung zu stellen. Ich bzw. das BLW hat den entsprechenden Organisationen bereits signalisiert, das Bundesamt sei bereit, gestützt auf diesen "Krisenartikel" zu intervenieren. Es wäre eine befristete Intervention mit dem Ziel, vor allem die vorhandenen Überproduktionen zu verwerten. Das hilft den Bauern. Ich bin auch bereit, dafür Mittel einzusetzen. Wir werden welche finden. Ich bin froh, dass Sie die Kreditsperre aufgehoben haben, das hilft, in diesem Bereich die notwendigen Finanzmittel zu finden. Das ist eine Lösung, die bereits im Februar 2009 stehen könnte, die also bereits im Februar dort ansetzt, wo jetzt Handlungsbedarf vorhanden ist.
Ich möchte noch erwähnen, dass gerade der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) eine einheitliche allgemeinverbindliche Abgabe für einen Krisenfonds, der in eine ähnliche Richtung zielt, verlangt. Das wurde soeben im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Auch diese Lösung tendiert zu dem Vorschlag, den ich Ihnen jetzt unterbreitet habe.
Also nochmals: Wir haben ein Problem. Es ist ein Problem falscher Markteinschätzung, vor allem einer falscher Einschätzung der Preisvolatilität in der Schweiz und in der EU. Aber wir haben jetzt für diesen Notfall bezüglich des Butter- und Milchpulverbergs ein Instrumentarium, das greift, das hilft. Ich bin bereit, es anzuwenden, dann haben wir das jetzt bestehende Problem gelöst. Bei einem Fehlverhalten hat der Staat nicht mit neuen Massnahmen Bürokratie zu verordnen und unternehmerisches Verhalten zu bestrafen. Die gesamte Ernährungswirtschaft hätte sonst erneut Wettbewerbsnachteile, und das kann nicht das Ziel des Staates, der Konsumenten und des Parlamentes sein.
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen und das Vorgehen zu unterstützen, das ich skizziert habe, das möglich ist und das ich hier auch einzuhalten verspreche.