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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18

Wortprotokoll

Das Patentanwaltsgesetz war in der Kommission für Rechtsfragen nicht umstritten. Man war sich darüber einig, dass Dienstleistungserbringer in Patentsachen ein besonderes Fachwissen brauchen, da es sich um ein spezielles Rechtsgebiet handelt, in welchem auch Kenntnisse in technischen Belangen erforderlich sind. Eine qualifizierte Beratung in Patentsachen ist für den Innovationsstandort Schweiz wichtig. Mit dem Patentanwaltsgesetz wird sichergestellt, dass nur Personen mit nachgewiesener Berufsqualifikation den Titel "Patentanwalt" oder "Patentanwältin" führen dürfen. Dieser Titelschutz garantiert die fachliche Befähigung, schafft Transparenz beim Dienstleistungsangebot und schützt innovative Personen und Unternehmen vor unqualifizierter Beratung. Dies ist auch für den KMU-Bereich wichtig, da Patente oft die Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Betriebe sowie von Einzelfirmen bilden. Die berufliche Qualifikation und der Eintrag ins Patentanwaltsregister als Voraussetzungen für den Titel gewährleisten eine fundierte Beratung. Zudem schafft die vorgeschlagene Lösung eine bessere Ausgangslage für Schweizer Patentanwältinnen und -anwälte, die in der EU tätig sein wollen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf der Kommission zuzustimmen. Zu den Einzelanträgen Fluri zu Artikel 9 des Patentanwaltsgesetzes und Artikel 142 des Patentgesetzes werden wir nach der Begründung des Antragstellers Stellung nehmen.

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