Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-18
Wortprotokoll
Im Entwurf ist die Einsetzung eines ständigen Kommissionssekretariates nicht vorgesehen, und das Fakultativprotokoll verlangt auch kein solches. Nach Ansicht des Bundesrates besteht heute kein Bedarf an einem ständigen Sekretariat. Die Frage ist gegebenenfalls nach einer gewissen Zeit zu überprüfen. Man soll aber kein ständiges Sekretariat vorsehen, bevor der Bedarf ausgewiesen und die Aufgabe klar ist. Der Bundesrat wird ja, wie vom Ständerat gefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Funktionsfähigkeit der Kommission Bericht erstatten. In Artikel 12 Absatz 1 sehen Sie, dass Sekretariatskosten abgegolten werden müssen; man wollte aber nicht, dass ein ständiges Sekretariat eingerichtet wird. Das heisst also: Wir rechnen selbstverständlich damit, dass gewisse Sekretariatskosten entstehen, und diese sollen nach Artikel 12 Absatz 1 abgegolten werden. Der Bund wird für die Kosten dieser Kommission, auch für die Sekretariatskosten, aufkommen.
Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und - mindestens im heutigen Zeitpunkt - kein ständiges Sekretariat vorzusehen.