Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-12-18
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer speziellen Vorlage zu tun, einem Mantelerlass mit dem Titel "Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Schaffung gesetzlicher Grundlagen". Materiell wird damit nicht neues Recht geschaffen, sondern bisheriges Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe gehoben. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Sie unterstützt die Anträge der Kommission bzw. den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse zu Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe b.
Es ist in unserer Fraktion unbestritten, dass Schweizerinnen und Schweizer, welche im Ausland in Not geraten sind und Hilfe brauchen, Hilfe erhalten müssen. Ebenso klar ist für uns, dass die Institutionen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu unterstützen sind. Insbesondere leistet die ASO mit ihrer Informationsarbeit und über ihr Informationsorgan "Schweizer Revue" einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer fundiert über die Schweiz und die aktuellen schweizerischen Entwicklungen informieren können. Nur mit guten Grundlageninformationen sind sie auch in der Lage, ihre politischen Rechte auszuüben. Das ist umso wichtiger, als die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ansteigt, wie auch ihr Interesse, in der Schweiz abstimmen zu können.
Wir werden bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe b den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse unterstützen. Die "Schweizer Revue" wird sechsmal jährlich in mehreren Sprachen an gegen 380 000 Haushalte auf der ganzen Welt verteilt. Sie gibt den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit, sich zu informieren, sich eine politische Meinung zu bilden, um ihr Stimmrecht ausüben zu können. Die "Schweizer Revue" ist gewissermassen das Amtsblatt der Fünften Schweiz. Auch wenn wir die "Schweizer Revue" im Gesetz erwähnt lassen wollen, ist uns klar, dass sie sich den wandelnden Bedürfnissen und den technologischen Möglichkeiten anpassen muss.
Was wir neu auf Gesetzesstufe heben, hat der Bundesrat, gestützt auf die Bundesverfassung, bisher in zwei Verordnungen geregelt, nämlich in der Verordnung über die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen und in der Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige. Die Geltungsdauer beider Verordnungen ist vom Bundesrat im letzten Jahr bis 2011 verlängert worden. Im Sinne von Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit ist es richtig, die direkte bzw. indirekte finanzielle Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizern vom befristeten Verordnungsrecht in dauerhaftes Recht zu überführen. Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen.