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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-18

Wortprotokoll

Zu Artikel 7a Absatz 2: Der Bundesrat hat eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Wir können aber selbstverständlich auch die verpflichtende Formulierung akzeptieren, weil es letztlich eine Frage des Budgets ist. Sie werden dann im Budget steuern und entscheiden, wie viel Sie hier sprechen wollen. Wir sind mit dem Einleitungssatz von Absatz 2, wie er beantragt wird, einverstanden.

Zu Absatz 2 Buchstabe b, zur Frage, ob die "Schweizer Revue" auf Gesetzesstufe erwähnt werden soll: Die Kommissionsmehrheit beantragt eine Formulierung, die das nicht tut. Wir sind uns aber sicher einig, dass es im Moment die "Schweizer Revue" ist, weil es dazu keine Alternative gibt und weil sie wichtig ist. Die "Schweizer Revue" soll, wenn Sie so beschliessen, wie die Mehrheit es vorsieht, in der Verordnung ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit ist man besser für eine Entwicklung gerüstet, das ist richtig. Insofern kann man auch die Kommissionsmehrheit unterstützen, im Bewusstsein, dass im Moment die "Schweizer Revue" die Information sicherstellt.

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