Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2008-12-19
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich mich im Namen des Parlamentes dafür entschuldigen, dass wir für die Behandlung dieser Petition und die Diskussion des Postulates so lange gebraucht haben.
Worum geht es? Die Petition verlangt vom Bundesrat Handelsregeln und -praktiken, die insbesondere Folgendes sicherstellen sollen: Es soll ein Recht auf Nahrung für alle Menschen geben. Es soll einen gerechten Zugang für alle zu Wasser, Bildung, Gesundheitsdiensten sowie Information und Wissen und es soll eine Regulierung für transnationale Unternehmungen geben. Die Petenten begründen diese Forderung mit der Überzeugung, dass Handel menschliche Wohlfahrt, dauerhafte Gemeinschaften und wirtschaftliche Gerechtigkeit fördern solle. Regierungen müssten nach Ansicht der Petenten Handelspolitiken entwickeln, die die Rechte aller Menschen, insbesondere jener in Armut, schützten. Die schweizerische Regierung und alle Regierungen der Welt werden neben den konkreten Forderungen generell dazu aufgefordert, den Menschenrechten und dem Umweltschutz Priorität einzuräumen und zur Überwindung von Armut beizutragen.
Der Bundesrat geht mit den Anliegen der Petition grundsätzlich einig. Er bemüht sich darum, dass seine Handelspolitik die Rechte aller Menschen berücksichtigt und sich positiv auf die Armutsbekämpfung in der Welt auswirkt. Auch die internationale Gemeinschaft hat dieses Anliegen zum Beispiel in der Präambel des Abkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahre 1994 theoretisch aufgenommen und in der Ministerdeklaration von Doha bestätigt.
Letztere unterstreicht nicht nur die Rolle des internationalen Handels in der Wirtschaftsentwicklung und Armutsbekämpfung, sondern bekräftigt auch, dass jeder Teil der Bevölkerung am erhöhten Wohlstand, den der Handel generiert, teilhaben sollte. Davon ausgehend haben sich die Minister in Doha geeinigt, die Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer ins Zentrum der Verhandlungen zu stellen. Soweit die theoretische Ausgangslage.
1. Recht auf Nahrung für alle Menschen: Alle Menschen haben theoretisch das Recht auf Zugang zu Nahrung. Dass das heute nicht der Fall ist, ist eine Realität. Das Bemühen um Ernährungssicherheit ist zwar ein integraler Bestandteil des Doha-Arbeitsprogramms, das im November 2001 auch von der WTO angenommen worden ist. Darin wird als langfristiges Ziel im Bereich der Landwirtschaft festgehalten, ein gerechtes und marktorientiertes Handelssystem einzuführen; dies mittels tiefgreifender Reformen, die strengere Regeln und spezifische Verpflichtungen bezüglich der Stützungs- und Schutzmassnahmen einschliessen, um bestehende Restriktionen und Verzerrungen der Weltagrarmärkte zu korrigieren und neue zu verhindern.
2. Gerechter Zugang für alle zu Bildung, Wasser, Gesundheitsdiensten und Wissen: Auch hier ist theoretisch die Dienstleistung als weltweit wichtigste Quelle für Wachstum und Beschäftigung postuliert. Meistens tragen sie direkt zur Verbesserung der Infrastrukturen oder des Wohlergehens der Bevölkerung bei und sollten deshalb eine wichtige Antriebsrolle in der Entwicklung spielen.
3. Das Gleiche gilt für die Regulierung für die transnationalen Unternehmungen: Diese sollten in jedem Staat, in welchem sie präsent sind, der geltenden nationalen Rechtsordnung unterworfen sein, einschliesslich der Vorschriften über den Handel mit Gütern und Dienstleistungen.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung im Jahr 2006 die Aktualität der geäusserten Forderungen auf der internationalen Agenda erkannt. Sie stellt fest, dass sich ihre Haltung grundsätzlich mit derjenigen des Bundesrates deckt. Allerdings wurde bemerkt, dass die Stellungnahme des Bundesrates auch die Grenzen seiner bisherigen Anstrengungen aufzeigt, die sich durch die multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Organisationen ergeben.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Sicherstellung von menschengerechten Handelsregeln und -praktiken weiter gehen muss, als dies durch die multilateralen Regeln bisher geschehen ist, und spricht sich für ein Postulat der Kommission im Sinne der Petition aus. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass dies die Haltung des Bundesrates stärken und ihn darin bestätigen würde, in dieser Richtung weiterzuarbeiten.
Die Minderheit, die gegen diesen Vorstoss argumentierte, betont, dass sie das Anliegen der Petition teile; sie sieht jedoch in Anlehnung an die Argumentation des Bundesrates keinen weiteren Handlungsbedarf.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, dieser Petition Folge zu geben und das entsprechende Postulat anzunehmen.