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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-01

Wortprotokoll

Nachdem Artikel 158 der Genfer Verfassung jetzt ohnehin diskutiert wird, möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Bestimmung möglicherweise auch sonst nicht völlig lupenrein ist. Unter welchem Aspekt? Es wird in den Absätzen 1 und 2 neu je ein Staatsmonopol rechtlich statuiert. Bisher waren es - immerhin - faktische Monopole: die Wasserversorgung und -verteilung sowie die Stromversorgung und -verteilung. Gleichzeitig können Sie am Ende von Absatz 3 lesen, dass die Industriellen Betriebe von Genf, welche diese Monopole ausüben, auch ausserhalb des Kantons tätig werden dürfen. Damit stellt sich meines Erachtens sehr rasch die Frage, ob das wettbewerbsrechtlich nicht an Grenzen stösst. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen. Ich bin der Auffassung, dass diese Bestimmungen auch bundesrechtskonform ausgelegt werden können, weil diese Betriebe gemäss Absatz 3 ja auch noch viele andere Tätigkeiten ausüben können. Solange sie nicht eine Monopoltätigkeit ausserhalb des Kantons Genf ausüben, dürfte das also machbar sein.

Ich wollte Sie lediglich auf diesen Umstand aufmerksam machen und den Kanton Genf bitten, in diesem Bereich entsprechend die nötige Zurückhaltung zu üben.

Stähelin Philipp · Ständerat · 2008-12-01 | Lexipedia | Lexipedia