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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Mit der Änderung in Absatz 1bis von Artikel 37b werden die Einlagen statt bis 30 000 Franken neu bis 100 000 Franken geschützt beziehungsweise im Rahmen des SchKG privilegiert. In Franken ausgedrückt bedeutet das Folgendes: Mit der heutigen Mindestlimite von 30 000 Franken privilegieren wir gemäss einer kürzlich von der EBK durchgeführten Umfrage rund 192 Milliarden Franken. Mit der Erhöhung der Mindestlimite von 30 000 auf 100 000 Franken sind dann rund 353 Milliarden Franken privilegiert. Hinzu kommen noch 50 Milliarden in der Säule 3a und 40 bis 45 Milliarden bei den Freizügigkeitsleistungen. Dank der Erhöhung der Systemobergrenze von 4 auf 6 Milliarden Franken sind damit etwa 1,7 Prozent der geschützten Einlagen gesichert. Im Vergleich zur EU ist die Erhöhung auf 100 000 Franken eher grosszügig; in der EU gilt heute eine Mindestlimite von 50 000 Euro, sie gilt ausserdem nur für die Privatkundinnen und -kunden. In der Schweiz hingegen sind im Rahmen der [PAGE 845] privilegierten Einlagen auch die Guthaben der Firmen geschützt. Das war schon bisher so und gilt auch weiterhin.