Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-02
Wortprotokoll
Sowohl die Kommissionspräsidentin wie Herr Ständerat Graber haben mit Recht auf den übergeordneten Zusammenhang hingewiesen, in dem man diese Vorlage betrachten muss. Sie gehört nämlich im weitesten Sinne in das Paket von Massnahmen, das der Bundesrat im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Konjunktur und der Bekämpfung der Finanzkrise vorschlägt.
Sie können sich ein Rechteck vorstellen: An dem einen Eck dieses Rechteckes haben wir die Stabilisierungsmassnahmen für den Finanzplatz, namentlich für die UBS, mit Begleitmassnahmen; darauf kommen wir noch zu sprechen. Das zweite Eck dieses Rechteckes sind die Konjunkturanstossmassnahmen, die vor allem im Zusammenhang mit dem Budget beschlossen werden sollen: einerseits die Preisgabe der Kreditsperre, dann aber auch die Aufstockung von Investitionen, die man rasch realisieren kann, und das Freigeben der Arbeitsbeschaffungsreserven. Das dritte Eck sind die internationalen Bemühungen. Wir können, da wir ja Mitglied des Financial Stability Forum, der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und, wie ich hoffe, sehr bald auch in den Arbeitsgruppen der G-20 sind, bei diesen Themen mitwirken. Das vierte Eck dieses Rechteckes schliesslich ist die Steuerpolitik. Ich möchte Sie doch daran erinnern, dass wir im laufenden Jahr die neue Unternehmensbesteuerung in Kraft setzen, dass wir bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung Sofortmassnahmen haben - das sind Ausfälle von 600 Millionen Franken -, die bereits laufen, und dass jetzt sehr rasch ein weiteres Paket in einer ähnlichen Grössenordnung für Familien kommen wird. Wir haben also auch verschiedene Steuerminderungen unterwegs oder teilweise schon realisiert.
Das alles zusammen ist das ganze Paket von Massnahmen, und hier hinein gehört der Einlegerschutz, und zwar in den Teil Stabilisierung UBS und Finanzplatz. Dort war klar: Wenn der Bund schon bereit ist, diese sogenannt illiquiden Aktiven in eine Zweckgesellschaft auszugliedern und gleichzeitig 6 Milliarden Franken in eine Pflichtwandelanleihe zu geben, dann muss das mit Begleitmassnahmen verbunden werden. Diese Begleitmassnahmen betreffen in erster Linie die Verstärkung der Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission; sie betreffen weiter die Einführung eines Controllings - das sind verschärfte Kontrollen, unangemeldete Kontrollen - und die Einführung sogenannter Investorgespräche, die uns die Möglichkeit geben, regelmässig mit der UBS in Businesskontakt zu stehen. Dann gehört natürlich auch die Verbesserung der Eigenmittelsituation der Banken dazu und last, but not least als Sofortmassnahme die Verbesserung des Einlegerschutzes. Es ist mit Recht von allen Votanten darauf hingewiesen worden, dass wir hier jetzt Sofortmassnahmen vorschlagen im Wissen, dass das heutige System nicht perfekt ist, dass es Mängel hat. Der grösste Mangel ist natürlich die Ex-post-Finanzierung; denn das heutige System beruht eigentlich auf der Existenz eines Vereins, doch dieser Verein hat keine Kasse, in der diese 4 Milliarden Franken bereitliegen würden, die eigentlich bereitliegen müssten. Das Geld ist nicht da, das müsste man zuerst flüssigmachen. Deshalb ist das der grösste Mangel am System. Aber es gibt noch andere Mängel, und wir wollen jetzt versuchen, mit Sofortmassnahmen das zu erreichen, was möglich ist, was kurzfristig eben auch umsetzbar ist. Gleichzeitig arbeiten wir an einer Vorlage im Hinblick auf das nächste Frühjahr, in der wir Ihnen eine Systemanpassung unterbreiten wollen.
Es sind fünf Massnahmen, die wir Ihnen heute vorschlagen:
Erstens schlagen wir Ihnen die Erhöhung der geschützten Einlagen auf 100 000 Franken vor. Da kann ich Herrn Ständerat Imoberdorf sagen: Im Zeitpunkt, als wir diese Botschaft machten, war die EU noch nicht auf 100 000 Euro, und sie ist es eigentlich bis heute nicht; das sind Ideen, das gebe ich zu, aber beschlossen ist noch nichts. Ich glaube also, dass wir mit 100 000 Franken nach wie vor in einem sicheren Bereich sind. Es stimmt, dass in den Vereinigten Staaten diese Summe mit 250 000 Dollar wesentlich höher ist, aber wir fragen uns natürlich auch, wie solide dann dort die Finanzierung wäre, wenn man tatsächlich davon Gebrauch machen müsste.
[PAGE 844]
Zweitens verlangen wir von jeder Bank, dass sie für 125 Prozent der von ihr gehaltenen privilegierten Einlagen auch Aktiven hält, und zwar durch inländisch gedeckte Forderungen. Hier gibt es für gewisse Typen von Banken eine Ausnahme; darauf kommen wir in der Detailberatung sicher zu sprechen.
Drittens schlagen wir eine substanziellere sofortige Auszahlung im konkreten Fall vor. In der Kommission haben Sie darüber diskutiert, ob man nicht eine Summe von beispielsweise 5000 mal 3 fixieren sollte. Die Diskussion hat gezeigt, dass man hier fallweise vorgehen muss und je nachdem 5000 nach unten limitiert. Daher macht es eigentlich keinen Sinn, hier eine Summe ins Gesetz zu schreiben.
Viertens wollen wir die Systemobergrenze von 4 auf 6 Milliarden Franken erhöhen. Es ist wahr, dass man damit weniger finanzieren kann, als der Anschein erweckt wird. Das hängt aber damit zusammen, dass wir nicht ein System für den sogenannten GAU machen. Der GAU wäre, wenn das ganze schweizerische Bankensystem zusammenstürzen würde und die gesamten Einlagen von 350 bis 400 Milliarden Franken einfach fällig würden. Damit rechnen wir aber nicht, sondern wir gehen davon aus, dass es sich hier um Einzelfälle handeln muss. Aber wir müssen uns auch überlegen - das hat Herr Germann gesagt -, mit welchem System wir später arbeiten wollen. Es wird mit Sicherheit eine Versicherungslösung erwogen - ob sie dann auch die Lösung ist, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen.
Fünftens wollen wir künftig die Einlagen bei den Säulen 2 und 3a zusätzlich zu den bestehenden, heute schon privilegierten Bankeinlagen privilegieren. Das ist eine erhebliche Verbesserung im Vorsorgebereich. Herr Graber hat hier sicher nicht zu Unrecht auf ein Problem aufmerksam gemacht, das er schon in der Kommission ausgebreitet hat. Er sagt, auf der einen Seite würden mit der BVV 2 zusätzliche Risikomöglichkeiten geschaffen, es erfolge eine gewisse Öffnung hin zu riskanteren Anlagen. Hier geht man hingegen eigentlich den anderen Weg. Jetzt fragt er: Weiss die rechte Hand, was die linke tut? Es ist so, dass sich zwei Kommissionen dieses Themas annehmen. Die Frage, die Herr Graber aufwirft, wird in der SGK Ihres Rates weiterbehandelt werden. Es ist eine berechtigte Frage. Wir werden sehen, ob hier Handlungsbedarf im Bereich dieser Verordnung besteht oder nicht. Sicher ist das Thema jetzt platziert, sicher werden wir hier eine Antwort bekommen.
Das zum Eintreten; ich danke Ihnen, dass Sie dieses befürworten. Ich bitte Sie, diese Vorlage nach dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen Ihrer Kommission zu behandeln.