Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Den Banken soll gemäss Absatz 5 vorgeschrieben werden, dass sie die privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden selber sicherstellen und damit die vollständige Deckung garantieren müssen. Dabei gibt es zwei konkrete Anforderungen:
1. Die Forderungen müssen inländisch gedeckt sein; dieses Vorgehen nennt man international "ring fencing" - das ist sozusagen ein nationaler Gartenzaun. Der Grund dafür ist einfach: Man will die Aktiven im Inland behalten, damit diese für die Ansprüche aus dem Ausland nicht mehr greifbar sind.
2. Die Aktiven müssen 125 Prozent der privilegierten Einlagen ausmachen. Dabei stellt sich die Frage, wie frei die Aktiven sein müssen und ob sie auch anderweitig verpfändet werden dürfen, z. B. der SNB, um zu Liquidität zu kommen. Hierzu sind zusätzliche Präzisierungen vonseiten des Bundesrates notwendig, die wir bis heute noch nicht erhalten haben.
Diese beiden Anforderungen müssen - dies zuhanden der Materialien - auch von den Kantonalbanken, auch von jenen mit Staatsgarantie, erfüllt werden. Diese hätten damit, so wurde uns versichert, aber ohnehin kein Problem. Auch die meisten der übrigen Banken würden diese Anforderungen schon heute erfüllen, wurde uns vonseiten des Eidgenössischen Finanzdepartementes versichert. Schliesslich kann die EBK in Bezug auf die Höhe der Aktiven sowie auf die Anforderungen der inländischen Deckung Ausnahmen machen. Diese Ausnahmen sollen aber grundsätzlich zeitlich befristet sein, für ausländische Banken mit einer Zweigniederlassung soll es gar keine dauerhaften Ausnahmen geben. Voraussetzung für Ausnahmen irgendwelcher Art ist aber, dass die Deckung gleichwertig ist.
Ihre Kommission schlägt Ihnen dann noch den folgenden Zusatz vor: In einer Liste soll die Finma, also die zukünftige Aufsichtsbehörde, die vorgeschriebene und die vorhandene Deckung jeder einzelnen Bank veröffentlichen. Selbstverständlich gilt das nur für die in der Schweiz lizenzierten Banken. Ihre Kommission war sich darin einig, dass vermehrte Transparenz in Zukunft eine der wichtigen, vertrauensbildenden Massnahmen sein wird. Die Deckung der privilegierten Einlagen wird ja als vertrauensbildende Massnahme vorgeschrieben, also soll auch offen darüber informiert werden, welche Bank diese Massnahme wie erfüllt. Mehr Transparenz in Bezug auf die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde wird das Vertrauen in diese Behörde ebenfalls stärken.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die WAK, diesem Zusatz zuzustimmen.