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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02

Wortprotokoll

Vorab möchte ich meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin Präsident des Bankrates der Urner Kantonalbank (UKB). Nachdem die Gehälter dieser Gremien öffentlich breit diskutiert werden, möchte ich hier einmal sagen, dass der Bankrat aus sieben Mitgliedern besteht und dass die sieben Mitglieder zusammen eine Entschädigung von 340 000 Franken im Jahr beziehen, ohne irgendwelche Boni und ohne irgendwelche Vergünstigungen. Das alles können Sie dem Geschäftsbericht entnehmen.

Die UKB geniesst volle Staatsgarantie; das ist hier wohl von besonderer Bedeutung. Wir pflegten und pflegen eine sehr konservative Eigenmittelstrategie. Dafür sind wir in der Vergangenheit auch schon getadelt worden, heute werden wir dafür gelobt.

Nun meine Bemerkungen zu dieser von unserer Kommission vorgenommenen Ergänzung: Die ganze Gesetzgebung zum Einlegerschutz musste unter zeitlichem Druck sehr schnell, quasi aus dem Stand heraus gemacht werden. Trotzdem ist es meines Erachtens gelungen, uns heute eine weitgehend kohärente Lösung zu präsentieren. Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben, auch an unsere Kommission. Beim von unserer Kommission beantragten Zusatz zu Absatz 5 bin ich mir aber nicht so sicher. Ich bezweifle, ob er richtig ist, ja, ich bezweifle, ob das von der Kommission gesetzte, durchaus legitime Ziel einer vertrauensbildenden Massnahme so erreicht werden kann. "Die Finma veröffentlicht die Liste der vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank." Das heisst bei meiner Auslegung nämlich erstens, dass die Finma eine Liste veröffentlicht, und zweitens heisst es, dass auf dieser Liste bei jeder Bank die vorgeschriebene Deckung und die vorhandene Deckung aufgeführt sind. So lese ich das. Ich denke, man kann es auch nicht gross anders interpretieren.

Nun hat mir ein Kommissionsmitglied gesagt, es werde auf dieser Liste nur angeführt, ob eine Bank die Deckung erreicht hat, nicht aber die genaue Deckung der Bank. Versteht man dies aber so, so müsste der Text in etwa wie folgt lauten: "Die Finma veröffentlicht die Liste der vorgeschriebenen Deckungen jeder einzelnen Bank, woraus ersichtlich ist, ob die Bank diese Deckung erreicht hat oder nicht." Das [PAGE 846] lese ich aber nicht so, und das kann ich auch nicht so interpretieren.

Ich komme zu einem zweiten Punkt: Hat diese Liste wirklich jene Aussagekraft, die man sich wünscht, oder schafft sie allenfalls eher noch Verwirrung? Mindestens das Zweite schliesse ich heute nicht aus. Warum? Hier werden die international tätigen Grossbanken neben die sogenannten normalen Inlandbanken gestellt. Es kann gut sein, dass irgendeine Regionalbank oder vielleicht sogar die Raiffeisenbank bei der Deckung erheblich hinter die Grossbanken zurückfällt, und dies, obwohl sie in guter und solider Verfassung ist. Ich habe mich dann gefragt: Schafft das jetzt mehr Vertrauen, oder schafft es allenfalls sogar mehr Verwirrung? Ein anderes Kommissionsmitglied sagte mir dann, ja, das könne schon so sein; dann müsse man das halt eben erklären. Die drei vergangenen Monate haben uns aber gelehrt, dass alle Erklärungen nichts genützt, sondern eher noch zum Gegenteil geführt haben. Der Mensch ist halt nicht nur ein rational handelndes Wesen. Ich bin mir deshalb nicht so sicher, ob diese Ergänzung zu Ende gedacht wurde. Dies ist kein Vorwurf an die WAK; auch sie musste das Geschäft unter Zeitdruck abwickeln.

Wir befinden uns heute im Stadium einer Art Notgesetzgebung; deshalb müssen wir uns nach meiner Beurteilung auf das Nötigste beschränken. Wir sollten deshalb die von der Kommission beantragte Ergänzung nicht beschliessen. Ich unterstütze deshalb den Antrag des Bundesrates. Ich gehe davon aus, dass er an seinem Antrag festhält.