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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Sie hören mich heute Vormittag zum letzten Mal.

Ihre WAK schlägt Ihnen vor, eine Motion zu verabschieden, die den Bundesrat beauftragt, rasch eine Änderung des Mechanismus beim Ausgleich der kalten Progression vorzulegen. Die Motion, die Ihnen hier vorliegt, ist im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative der freisinnig-demokratischen Fraktion 08.452 entstanden. Die parlamentarische Initiative verlangte erstens, dass die Anpassung jährlich erfolgen solle, und sie forderte zweitens eine ausserordentliche Angleichung der Folgen der kalten Progression per 31. Dezember 2008 gemäss Indexstand vom 1. Juli 2008. Ihre Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie ist überzeugt, dass sie das durchaus berechtigte Anliegen mit einer Motion schneller und vor allem effizienter voranbringen kann.

Nach geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ausgeglichen, wenn sich der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat. Die letzte Anpassung fand per Januar 2006 statt, gemäss dem Stand vom 31. Dezember 2004. Da es sich beim Ausgleich der kalten Progression um materielles Steuerrecht handelt, finden sich im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden keine entsprechenden Bestimmungen. Mit der vorliegenden Motion bringt Ihre Kommission zum Ausdruck, dass sie eine Anpassung beim Ausgleich der Folgen der kalten Progression wünscht. Der Ausgleich soll in Zukunft in einem schnelleren Rhythmus als heute erfolgen. Allerdings möchte die Kommission vertieft abklären lassen, ob der Ausgleich mit einer zeitlichen Vorgabe erfolgen soll, also zum Beispiel jährlich oder zweijährlich, oder ob er erfolgen soll, wenn sich der Indexstand der Konsumentenpreise um wenige Prozent, also weniger als die heute geltenden 7 Prozent, erhöht hat.

Auch eine Kombination von beiden Varianten ist möglich.

Die Kantone kennen hier sehr unterschiedliche Regimes. Die Kommission erachtet es deshalb als sinnvoll, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme miteinander zu vergleichen, bevor bei der direkten Bundessteuer definitiv ein neues Regime eingeführt werden soll. Allerdings wünscht die Kommission, dass diese Änderung bald kommt. Sie hat deshalb im Motionstext explizit erwähnt, dass sie vom Bundesrat erwartet, dass diese Änderung rasch vorgeschlagen wird. Die Kommission hat aber darauf verzichtet, den Ausgleich der Folgen der kalten Progression überstürzt per Ende dieses Jahres zu verlangen, wie dies in der parlamentarischen Initiative 08.452 gefordert wurde. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), die in einem Schnellverfahren von unserer Schwesterkommission konsultiert worden war, hat sich hierzu negativ geäussert: Mit einer solchen Hauruck-Übung - ich entnehme diesen Ausdruck dem Schreiben der FDK - wären erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Die Tarife für die Quellensteuer sind nämlich bereits publiziert, und die Unternehmen und Arbeitgeber haben ihre Berechnungen für das Jahr 2009 auf dieser Basis gemacht. Schliesslich wäre aber auch der konjunkturpolitische Effekt nicht erheblich, denn von der Entlastung um 600 Millionen Franken würden nur gerade 20 Millionen im Jahr 2009 anfallen; der Rest wäre für die Steuerzahlenden erst 2010 spürbar.

Ihre Kommission hat ein dringliches Vorgehen in dieser Angelegenheit aber auch deshalb verworfen, weil das Parlament in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die steuerliche Entlastung der Familien oberste Priorität haben soll. Nachdem der Bundesrat jetzt endlich erste Weichen gestellt hat, erwartet die Kommission, dass es nun vorwärtsgeht und der Bundesrat so rasch wie möglich eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Auch konjunkturpolitisch wäre eine solche Vorlage wirksam, weil sie gezielt Familien mit Kindern entlastet und also dort greift, wo eine Steuerentlastung zu einer Ankurbelung des Konsums führt und nicht zu einer Erhöhung der Sparquote.

Obwohl sich die Kommission noch nicht entschieden hat, wie das neue Ausgleichsregime aussehen soll - sie erwartet hierzu wie erwähnt einen Vorschlag des Bundesrates -, ist doch deutlich geworden, dass ein jährlicher Ausgleich, wie dies in der parlamentarischen Initiative gefordert wurde, auch Probleme mit sich bringen kann. Damit verbunden ist nämlich ein grösserer administrativer Aufwand als beim geltenden System, und zwar nicht nur bei den Steuerbehörden und den Steuerpflichtigen, sondern auch bei den Arbeitgebern und den Vorsorgeeinrichtungen. Es sind heute nur gerade zwei Kantone, die einen automatischen Ausgleich in jeder Steuerperiode kennen. Doch hierzu wird uns der Bundesrat mehr Grundlagen liefern können.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, die diese Motion mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, die Motion anzunehmen.