Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Nachdem ich beim Eintreten ein bisschen grundsätzlich auf die Doppelmoral dieser Vorlage hingewiesen habe, begebe ich mich jetzt wieder auf den Boden der Ordnungspolitik und ziele mit meinem Antrag auf den Sota-Fonds. Er regelt, wie die frühere Branchenlösung, den Zwangsabsatz von Inlandtabak.
Worum geht es? In den Sota-Fonds fliesst wie gesagt die Zwangsabgabe von 0,13 Rappen pro Zigarette, also von 2,6 Rappen auf einem Päckchen Zigaretten. Pro Jahr macht das etwa 18 Millionen Franken aus, die unter Aufsicht der Oberzolldirektion von der Tabakindustrie über den Sota-Fonds an die Tabakbauern weitergeleitet werden. Dieser Fonds entspricht wie gesagt der Branchenlösung, die in den Neunzigerjahren in eine gesetzliche Regelung überführt worden ist. Man mag sich nun fragen, ob diese gesetzliche Regelung heute noch einen Sinn ergibt oder nicht. Denn immerhin - das sei betont - handelt es sich immer noch um eine Branchenlösung. Eine solche sollten die privatwirtschaftlichen Branchen, wie man sieht, wenn man das ordnungspolitisch genauer anschaut, unter sich abmachen und nicht durch den Gesetzgeber regeln lassen. Die Branchen dürften dann sogar einen höheren Preis für den Inlandtabak aushandeln als heute. Das wäre doch auch ein Vorteil. Aber das ist nur eine Bemerkung nebenbei; konkret geht es mir um einen anderen Punkt.
Im Nationalrat gab es bei der Behandlung dieses Geschäftes mehrere Redner, die behaupteten, der Fonds koste die Steuerzahlerin und den Steuerzahler keinen einzigen Rappen. Ich habe mich natürlich bei der Oberzolldirektion erkundigt, denn ich konnte nicht glauben, dass deren Arbeit keinen Rappen kostet. Die Dienstleistungen der Oberzolldirektion zugunsten des Tabakfonds werden heute tatsächlich nicht in Rechnung gestellt. Der Fonds kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler also sehr wohl etwas. Das finde ich nicht richtig. Es kann nicht Aufgabe von uns Steuerzahlenden sein, eine reine Branchenlösung zu subventionieren. Gleichzeitig kann ich alle besorgten landwirtschaftsnahen Kreise beruhigen: Ich rede hier nicht von Millionen, sondern von einem kleinen Betrag. Die Oberzolldirektion erbringt zugunsten des Inlandtabakfonds jährlich Dienstleistungen in der Höhe von ein paar Tausend Franken. Das ist, zugegeben, nicht sehr viel im Vergleich zum Volumen des Fonds, der pro Jahr zwischen 15 und 20 Millionen Franken verwaltet.
Die Oberzolldirektion, das darf man an dieser Stelle auch einmal sagen, arbeitet also nicht nur sehr effizient, sondern insbesondere sehr kosteneffizient, wozu ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oberzolldirektion gratulieren möchte. Der Fonds wird also nicht verarmen, wenn man die realen Kosten von den Verursachern bezahlen lässt; die Tabakpflanzerinnen und -pflanzer werden also nicht verlumpen, wenn sie die Kosten der Oberzolldirektion übernehmen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Punkt entlasten. Wir reden hier von einem jährlichen Betrag pro Hektare, der weniger als zwei Tassen Kaffee entspricht, wobei eine Hektare im Jahr rund 30 000 Franken einbringt. Es sollte also einigermassen unbestritten sein, dass die Tabakbranche die geringen Kosten, die sie der Oberzolldirektion verursacht, deckt. Das ist ordnungspolitisch wichtig, auch wenn der Betrag eher symbolisch ist. Branchen sollten die Vollkosten, die sie dem Staat mit einer Branchenlösung verursachen, selber übernehmen.
Wir haben ja zwei Fonds, den Finanzierungsfonds und den Tabakpräventionsfonds. Natürlich gelten die gleichen Überlegungen sinngemäss auch für den Tabakpräventionsfonds. Deshalb habe ich aus Kongruenzgründen - man könnte auch sagen, aus Gründen der Gerechtigkeit - den Antrag bei beiden Fonds gestellt.
Ich bitte Sie, hier zu unterstützen, dass die Kosten, die dem Staat in Bezug auf den Einzug dieser Zwangssteuer für die Branche entstehen, wirklich von der Branche selbst finanziert werden.