Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-04
Wortprotokoll
Die Frage, wann jemand in einem Strafverfahren zwingend anwaltlich verteidigt werden muss, hängt damit zusammen - es wurde gesagt -, wie schwer die zu erwartende Sanktion für die betroffene Person wiegt. Bei der Untersuchungshaft liegt die Grenze für die notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren wesentlich tiefer als im Erwachsenenverfahren. Folgerichtig muss bei Jugendlichen auch eine erheblich geringere in Aussicht stehende Strafe zu einer notwendigen Verteidigung führen, sonst hätten wir hier Wertungswidersprüche, ein Ungleichgewicht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass hier eine Grenze von 14 Tagen Freiheitsentzug angemessen und eine Grenze von drei Monaten deutlich zu hoch ist. Freiheitsstrafen von drei Monaten sind bei Jugendlichen sehr selten und kommen nur bei wirklich schweren Delikten in Betracht. Es sind für Jugendliche natürlich auch gravierende Eingriffe.
Ich möchte Sie daher bitten, der Kommission zu folgen.