Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-04
Wortprotokoll
Die ursprüngliche Fassung des Ständerates hat sich nicht nur an einen strengen, sondern an den strengstmöglichen Vollzug der stationären Beobachtung gehalten, indem man gesagt hat, dass das angerechnet werden könne. Aber es ist tatsächlich so, dass stationäre Beobachtung nicht immer das Gleiche bedeutet, dass es stark davon abhängt, wie die Vollzugseinrichtung ausgestattet ist und wie der Vollzug dann stattfindet. Der Nationalrat hat sich demgegenüber für eine möglichst milde Form der stationären Beobachtung entschieden. Insofern ist die Kompromissvariante, die neue Fassung, die Ihre Kommission beschlossen hat, sicher zu begrüssen. Sie trägt den vielfältigen Möglichkeiten solcher stationärer Beobachtungen Rechnung, sie geht von einer Pflicht der Anrechnung an die Strafe aus, sie legt aber gleichzeitig fest, dass die Anrechnung angemessen zu erfolgen habe, dass auch die mildeste Form mitzuberücksichtigen sei, aber wirklich nur in reduziertem Masse.
Ich unterstütze die Haltung der Kommission.