Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04

Wortprotokoll

Die Änderung von Artikel 220 des Strafgesetzbuches war im Entwurf des Bundesrates nicht vorgesehen. Wir sind dann, offenbar von der Vormundschaftsbehörde Zürich, auf eine Lücke aufmerksam gemacht worden. Nach dem Bundesgericht hat eine Vormundschaftsbehörde heute nicht das Recht, einen Strafantrag zu stellen, wenn ein Kind im Rahmen einer Kindesschutzmassnahme bei Pflegeeltern platziert und den Eltern die Obhut entzogen worden ist. Das Antragsrecht steht nur den Eltern oder dem Vormund zu. Die Vormundschaftsbehörde Zürich hat angeregt, diese Lücke zu schliessen. Die neue Formulierung ist mit Strafrechtsexperten abgesprochen, sie wird begrüsst.

Wir beantragen Ihnen also auch hier, sich dem Nationalrat anzuschliessen.