Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
Wir möchten nur bei diesem Artikel beantragen - ich habe das eingangs gesagt -, an unserem Beschluss festzuhalten.
Im Nationalrat wurde argumentiert, nicht jede Patientenverfügung sei auf der Versichertenkarte eingetragen, die Abklärungspflicht auf die Versichertenkarte einzuschränken sei daher unverhältnismässig. Man muss sich bewusst sein, dass der Eintrag auf der Versichertenkarte nicht obligatorisch, sondern eine Möglichkeit ist. Jede Person, die eine Patientenverfügung errichtet, ist frei, ihren Arzt oder eine Vertrauensperson zu beauftragen, nötigenfalls die Patientenverfügung einem Spital oder einem Arzt zu übergeben. Streitig ist also nur, was der Arzt abzuklären hat, wenn er keine Meldung hat und ihm auch nicht bekannt ist, ob eine Patientenverfügung errichtet worden ist. Wir sind der Überzeugung, dass es dem Schutz der Patienten eher dient, wenn man im Gesetz die Abklärungspflicht klar umschreibt und sagt, in diesen Fällen muss der Arzt die Abklärung, ob eine Verfügung errichtet worden ist oder nicht, über die Versichertenkarte vornehmen.
Wir beantragen Ihnen hier, an Ihrem Beschluss festzuhalten.