Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-04
Wortprotokoll
Es überrascht ja wahrscheinlich nicht, dass jetzt selbst im Differenzbereinigungsverfahren die Argumente nochmals in diesem Umfang in diesem Saal ausgebreitet werden. Nachdem wir ja das letzte Mal im Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen ein sehr deutliches Resultat gehabt haben und eigentlich keine wesentlichen neuen Argumente auf dem Tisch sind - wir müssen schauen, dass eine gewisse Proportionalität zwischen den hier geäusserten Voten und dem damaligen Abstimmungsverhältnis besteht -, erlaube ich mir jetzt auch, mich noch einmal zu zwei, drei Punkten zu äussern.
Wir haben hier, wie ich bereits gesagt habe, in der letzten Session ein sehr deutliches Ergebnis erreicht. Es bestand eine grosse Einigkeit über das Vorgehen und darüber, dass der Vorschlag, der auf dem Tisch ist, nicht alle Anliegen abdeckt, aber dass es offensichtlich der einzige Vorschlag ist, der im Augenblick mehrheitsfähig ist. Im Nationalrat hat dieser Vorschlag die Hürde noch nicht genommen, aber aufgrund des Amtlichen Bulletins denke ich, dass es im Nationalrat offensichtlich eine Verwirrung wegen der Gegenseitigkeit und dem Antrag Markwalder gab.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, Gegenseitigkeit zu erreichen. Aber wenn wir realistisch sind, müssen wir sagen: Erstens braucht es in einer solchen Situation zwei Partner, die verhandeln wollen, zweitens müssen Sie dann auch noch den Zeitfaktor beachten. Gerade wenn gesagt wird, es sei kein so wesentliches Thema und es werde medial zu stark aufgenommen, können Sie sich vorstellen, dass es wahrscheinlich auch nicht möglich ist, ein solches Thema in zwei, drei Jahren abzuhandeln. Es würde vermutlich eine Zeitdauer von fünf bis zehn Jahren brauchen, bis man überhaupt so weit kommt, und es kämen noch andere Forderungen auf den Tisch. Das zum Thema Gegenseitigkeit.
Ein zweites Thema sind die Kaufkraft und das wirtschaftliche Umfeld. Da möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat in seiner Botschaft - und das ist für mich das massgebende Dokument - im Grundsatz sagt, dass die Abschaffung des Verbots der Parallelimporte auch wirtschaftliche Effekte hat, sich insbesondere positiv auf das BIP auswirkt. Gerade die globale Finanzmarktkrise zeigt aus meiner Sicht eines klar auf: dass der Konsum mitentscheidend ist, wenn es darum geht, wie hart oder sanft eine bevorstehende Rezession ausfällt. Derzeit verstärken sich die Anzeichen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten wieder vermehrt im grenznahen Ausland einkaufen, insbesondere auch im EU-Billigland Deutschland. Die Kaufkraft gilt es deshalb gerade jetzt zu stärken, indem überteuerte Importprodukte und -güter durch den Abbau staatlicher Importbarrieren - wer kann dagegen sein? - verbilligt werden.
Neben den Parallelimporten behandelt das Parlament derzeit eine zweite wichtige Kaufkraftvorlage, die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Auch dort gehen wir beim Stand der heutigen Diskussion von einer einseitigen Einführung aus. Es gibt einen inneren Zusammenhang dieser Geschäfte, und diesen hat Kollege Schweiger nicht angesprochen. Wir müssen uns doch klar sein, dass ein Scheitern des Projektes zu den Parallelimporten ein negatives Signal für weitere Reformprojekte wäre, für das Cassis-de-Dijon-Prinzip, aber auch für ein allfälliges Agrarfreihandelsabkommen. Ich gehe so weit, zu behaupten, dass derjenige, der sich heute gegen diese Vorlage stemmt, keine Liberalisierung und keine Reformen will und uns verwehrt, dass das mögliche Wirtschaftswachstum angestrebt und erreicht wird.
Ein letzter Punkt betrifft den Bereich KMU, der vor allem in der letzten Zeit immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Dazu möchte ich einfach festhalten, dass ein Systemwechsel der schweizerischen Volkswirtschaft, insbesondere auch den international tätigen KMU, eine grosse Entlastung bringt, da diese Unternehmen damit Güter günstiger beschaffen können. Es führt auf der einen Seite zu tieferen Preisen beim Einkaufen von Produktionsmitteln aller Art, auf der anderen Seite verkaufen schweizerische KMU ihre Produkte im EWR in den allermeisten Fällen ja nicht billiger als in der Schweiz.
Bei der Frage der KMU-Freundlichkeit achte ich vor allem auch auf die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Der Schweizerische Gewerbeverband ist für mich in dieser Frage massgebend. Er hat sich kürzlich - es ist noch keinen Monat her - in einer Stellungnahme dazu geäussert, wie er die Frage der Parallelimporte sieht. Als Fazit hält der Gewerbeverband Folgendes fest - ich zitiere zwei Sätze, die für sich sprechen -: "Der Schweizerische Gewerbeverband setzt sich dafür ein, dass der Kampf gegen staatliche und privatrechtliche Marktabschottungen weitergeführt und intensiviert wird. Er erachtet die vermehrte Zulassung von Parallelimporten als wichtigen Beitrag für mehr Preiswettbewerb und damit als Kampfmittel gegen die Preisinsel Schweiz." Dann wird es relativiert, auch mit den Worten von Herrn Schweiger: Die KMU-Wirtschaft sei von der ganzen Problematik allerdings nur am Rande betroffen, für den Schweizerischen Gewerbeverband sei es daher kein Kerngeschäft. Aber im Grundsatz äussert er sich genau in dieselbe Richtung wie wir und sagt damit: mehr Kaufkraft, mehr Preiswettbewerb.
Persönlich bin ich ein Anhänger des Wettbewerbs. Wir haben in der Schweiz gute Erfahrungen mit dem Wettbewerb gemacht. Er ist gut für die Konsumentinnen und Konsumenten, er ist gut für die produzierende Wirtschaft.
Deshalb bitte ich Sie, an der Fassung, die das letzte Mal eine Mehrheit gefunden hat, festzuhalten.