Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Beschränkung der multilateralen Entwicklungshilfe auf 40 Prozent des Rahmenkredites, wie dies der Nationalrat und die Mehrheit der APK nun vorsehen, ist unnötig, einschränkend und zudem erst noch willkürlich. Im Namen der anzahlmässig zugegebenermassen nicht überwältigenden Minderheit der Kommission bitte ich Sie, die multilaterale nicht gegen die bilaterale Entwicklungshilfe auszuspielen. Die multilaterale Hilfe trägt zur Lösung von Problemen in Entwicklungsländern bei, die infolge ihrer Komplexität, ihrer politischen Sensibilität, ihrer globalen Relevanz oder wegen des erforderlichen Finanzvolumens die Möglichkeiten bilateraler Hilfe übersteigen. Während sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vor allem lokaler Probleme annimmt, liegt die Stärke der multilateralen Institutionen in der Beteiligung an globalen Reformvorhaben, umfassenden Programmen und Projekten von nationaler und regionaler Bedeutung.
Jetzt kennen wir alle natürlich gute und weniger gute Beispiele auf beiden Seiten. Davon sollten wir uns bei dieser grundsätzlichen Frage nicht leiten lassen. Die Mitarbeit in multilateralen Organisationen erleichtert der Schweizer Wirtschaft, sich an internationalen Ausschreibungen der [PAGE 894] verschiedenen Finanzierungsinstitutionen zu beteiligen und gegebenenfalls sogar Aufträge zu erhalten. Die Schweiz ist seit dem Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen im Jahr 1992 und dem Uno-Beitritt im Jahr 2002 Mitglied aller bedeutenden multilateralen Entwicklungsinstitutionen. Die Schweiz ist in den entsprechenden Leitungsgremien vertreten, wie beispielsweise in den Exekutivdirektorien des IWF und der Weltbank, sodass wir auch auf sämtliche Entscheide dieser Institutionen Einfluss nehmen können. Dies ermöglicht der Schweiz auch, sich in Diskussionen über die Strategie der multilateralen Zusammenarbeit einzubringen.
Wir ziehen aus diesen Mitgliedschaften vielfältigen Nutzen: Ein Reputationsgewinn ist nur eine Sache, wir gewinnen auch an Einfluss in diesen internationalen Gremien und bei den Ländern, wir profitieren von den öffentlichen Gütern, welche z. B. die Bretton-Woods-Institutionen bereitstellen. Die schweizerischen Mitgliedschaften eröffnen zudem zahlreiche Möglichkeiten für Zusammenarbeit und Wissenstransfer sowie für konkrete Aufträge an Wirtschaft und Forschung. Natürlich sind die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsorganisationen mit Verpflichtungen verbunden, zu denen auch die finanziellen Beiträge zu zählen sind. Eine künstliche Limitierung auf 40 Prozent, wie sie die Mehrheit nun vorsieht, würde z. B. ein Risiko für die Vertretung der Schweiz im Exekutivrat der Weltbankgruppe bedeuten, da der Lastenanteil der Schweiz nicht unter eine gewisse Schwelle sinken darf und er am geleisteten Beitrag an die Wiederauffüllung der Entwicklungsfonds der internationalen Entwicklungsorganisationen gemessen wird. Die Deza und das Seco brauchen bei der Gestaltung der Schweizer Beteiligung am Grundkapital und an Kapitalerhöhungen der internationalen Finanzierungsinstitutionen also einen gewissen Handlungsspielraum.
Im Zusammenhang mit der Mittelaufteilung zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe ist ausserdem zu erwähnen, wie volatil diese Entwicklungsprozesse und die Mittel, die dazu gebraucht werden, sind. Dies wird bei einem Blick auf die Verpflichtungen aus dem 10. Rahmenkredit der Deza ersichtlich. Die Beiträge an multilaterale Institutionen und Programme wurden 2003 auf 44 Prozent des gesamten Kredites budgetiert; tatsächlich erreicht worden sind lediglich 37 Prozent. Im Falle des 11. Rahmenkredites, über den wir ja jetzt gesprochen haben, könnte es sich aber genauso gut umgekehrt verhalten, weshalb eine Limitierung auf 40 Prozent willkürlich ist und uns nur einschränkt.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, eine prozentuale Beschränkung der multilateralen Hilfe abzulehnen und die Flexibilität in der Finanzierung sowie die Glaubwürdigkeit der Schweiz gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu wahren. Es mag taktische Gründe für eine solche Einschränkung geben; objektive Gesichtspunkte aber sprechen meines Erachtens für den Antrag der Minderheit.