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Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Die Schweiz ist im Rahmen der Guten Dienste in über fünfzehn Verhandlungsprozessen als Vermittlerin zwischen Konfliktparteien aktiv. Gemäss der Botschaft zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sollen diese Vermittlungskapazitäten ausgebaut werden.

Im Fall von Kolumbien, quasi dem Showcase schweizerischer Vermittlungsaktivitäten, haben die Vorkommnisse dieses Sommers in der APK zu Fragen geführt, die vom EDA im Grossen und Ganzen zur Zufriedenheit der Kommission beantwortet werden konnten. Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen haben denn auch mehr Grundsätzliches zur Vermittlungstätigkeit zum Inhalt. Zu einigen dieser Fragen weicht der Bundesrat aus. Er beantwortet die Fragen nicht präzis oder dann eben gar nicht. Diskretion mag in diesem Bereich eine Rolle spielen. Aber zwischen Diskretion und gar nichts sagen, da besteht ein weites Feld.

Einige Beispiele: In der ersten Frage wird nach den Ausbauplänen gefragt, nach dem Zeitplan, der Anzahl der Mediatoren, der Involvierung von NGO, dem Budget und dem strategischen Ziel des Bundesrates für den Ausbau. Als Antwort erhalten wir zwar detaillierte Angaben zu den Ausgaben des vergangenen Jahres und ein übergeordnetes Ziel strategischer schweizerischer Aussenpolitik. Zu den spezifischen Ausbauplänen besteht mit Ausnahme von Aus- und Weiterbildung jedoch Stillschweigen. Auf die in der zweiten Frage angesprochene Ausgestaltung der Mandate und Verträge wird mit keinem Wort eingegangen. Ob aufgrund der Erfahrungen in Kolumbien die Kontrollinstrumente einer Anpassung bedürfen - das ist die dritte Frage -, das bleibt unbeantwortet. Die Antwort auf die vierte Frage reduziert sich auf ein wohlgefälliges Schulterklopfen, und jene auf die fünfte Frage blendet die Grenzen des Engagements völlig aus.

"Vermittlungsprozesse sind eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Rahmen der Friedensförderung", um mit den Worten der bundesrätlichen Antwort zu sprechen. Einen [PAGE 902] entsprechenden Anspruch auf eine dementsprechende Antwort hat auch das Parlament.

Unabhängig von dieser Interpellation besteht ein Antrag in der GPK des Ständerates - der Antrag ist nicht von mir -, die Vermittlungstätigkeit des Bundes unter die Lupe zu nehmen. Dieser Antrag wurde bis zur Beantwortung und Diskussion der Interpellation ausgesetzt. Ich kann mir nun gut vorstellen, dass sich die GPK diesem Antrag aufgrund der Antwort des Bundesrates auf diese Interpellation nicht verschliessen wird.