Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08
Wortprotokoll
Ich beschränke mich auf die beiden Punkte, die Sie jetzt zur Diskussion gestellt haben, nämlich den Gleitanflug und den SIL-Prozess. Zunächst zum Gleitanflug: Er ist ein umweltschonendes Anflugverfahren, und allein deswegen sind wir natürlich an ihm interessiert. Aber er ist noch nicht international standardisiert, sondern wird jetzt an verschiedenen Flughäfen "ausprobiert", sage ich jetzt einmal. Er wird getestet: in Stockholm, in Amsterdam, in London, in Paris-Orly, in Strassburg und in Marseille, wie man mir gesagt hat. Dort, wo diese Versuche gemacht werden, werden sie erstens in Randstunden gemacht und zweitens mit reduziertem Verkehr, und das einfach deswegen, weil dieser Anflug jetzt ausprobiert werden muss.
Projekte, um den Gleitanflug bei uns einführen zu können, und zwar aus welcher Himmelsrichtung und übrigens auch auf welchem Flughafen in der Schweiz auch immer, sind mit Skyguide angelaufen. Das sind aber nicht konkrete Projekte, in denen, sagen wir, in Zürich vom Norden oder vom Süden her schon so etwas ausprobiert wird. Der Inhalt der Projekte ist folgender: Was geschieht, wenn dieses standardisierte, irgendwo anders getestete Anflugverfahren bei uns angewendet wird? Da ist man tatsächlich schon dran, nicht aber an konkreten Verfahren bei uns.
Ich danke Ihnen auch für den Hinweis, dass der Gleitanflug nicht nur für den Betrieb, wie er im Moment im Flughafen Zürich ausgeübt wird, möglich wäre, sondern auch eine neue Lösung mit Deutschland ermöglichen könnte. Das ist richtig. Wir sind im Moment aber deswegen etwas handicapiert, weil ja der Nordanflug über deutsches Gebiet ausgerechnet in den Randstunden gesperrt ist, sodass wir die effektiven Erfahrungen anderswo machen müssen, um das Verfahren nachher einführen zu können. Ich danke Ihnen für den Hinweis und verbinde ihn mit der Tatsache, dass wir im Moment mit Deutschland über die effektive Lärmbelastung verhandeln. Haben wir diese Zahlen - eigentlich haben wir sie ja, wir haben uns einzig noch nicht darüber geeinigt, dass sie für unsere beiden Länder gültig seien -, haben wir eine Einigung über diese Zahlen, können wir dies mit den Projekten, die bereits bei Skyguide laufen, in Verbindung bringen und in den Verhandlungen als eine Variante benützen, die eine noch grössere Erleichterung vom belastenden Lärm bringt.
Ich komme daher zum SIL-Prozess. Man kann es, wie Herr Bürgi am Schluss des Votums gesagt hat, eben von beiden Seiten anschauen: Der SIL-Prozess kann die Verhandlungen mit Deutschland präjudizieren, die Verhandlungen mit Deutschland können den SIL-Prozess präjudizieren. Wir gehen daher von der Option aus, dass eben auch eine Lösung möglich ist, welche bedingt abgeschlossen wird und besagt, dass wir mit Deutschland verhandeln, wobei die Lösung XY in Kraft treten kann, wenn auf schweizerischer Seite im SIL-Prozess und in der Frage auch des Anflugs und des Pistenausbaus die Lösung XYZ getroffen wird. Beides tritt dann jeweils nur in Kraft, wenn beide Seiten ihr Plansoll erfüllen. Von daher habe ich mich dagegen gewehrt, dass der SIL-Prozess einfach sistiert werde. Denn würde er einfach sistiert, wären wir blockiert und könnten mit Deutschland auch nicht weiterverhandeln. Was wir anstreben wollen, ist, dass wir nicht eine Vorgabe von uns aus machen wollen, die dann einfach von deutscher Seite konsumiert wird.