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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-08

Wortprotokoll

Ich kann mir vorstellen, dass insbesondere Sie, Herr Bundesrat, bei den diversen parlamentarischen Vorstössen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich gelegentlich, im Inneren zumindest, der Auffassung sind, das Mass sei jetzt dann voll. Aber nichtsdestotrotz handelt es sich hier um ein ungelöstes Problem, das in der breiten Öffentlichkeit zu Diskussionen Anlass gibt, und die Lösungen sind ja bekanntlich leider noch nicht gefunden. Das war auch der Grund für meine Interpellation. Mit dieser Interpellation wird jetzt zumindest in einem Punkt Klarheit geschaffen, und zwar in Bezug auf die Frage, ob sich unser Land am Projekt Sesar - Single European Sky Air Traffic Management Research - beteiligt. Diese Klarheit bestand nämlich bis jetzt nicht. Ich habe hierzu noch ein Schreiben der Region Ost vom 28. August 2008 zur Kenntnis genommen, die sich mit den Flughafenfragen beschäftigt. Da wird unter anderem festgehalten, dass insofern ein Widerspruch bestehe, als sich das Bazl nicht aktiv am EU-Projekt Sesar beteiligen wolle. Sie - respektive der Bundesrat - haben jetzt klargestellt, dass sich die Schweiz an diesem Projekt beteiligt, und das ist von etwelcher Bedeutung.

Was nun aber die Ziffern 2 und 3 anbelangt: Hier geht es um die Frage der Einführung des Gleitanflugs. Es ist mir und auch anderen Leuten bekannt, dass die Einführung eines derartigen Gleitanflugs nicht problemlos ist. Das ist mit Problemen verbunden. Aber hier, Herr Bundesrat, bin ich der entschiedenen Auffassung, dass uns das nicht davon abhalten darf, die Möglichkeiten zu prüfen und allenfalls den Gleitanflug einzuführen. Die Tatsache, dass das mit Problemen verbunden ist, dass die Fluglotsen sagen, das sei schwierig, dass andere Leute sagen, das sei schwierig, ist noch kein Grund, sich von dieser Möglichkeit abhalten zu lassen. Es geht ja darum, alles - ich betone: alles - zu unternehmen, was die Lärmbelastung senkt; denn die Lärmbelastung, das ist das Problem rund um den Flughafen, woher die Flugzeuge auch immer anfliegen. Deshalb muss man wirklich alles unternehmen.

Und wenn dieser Gleitanflug, und sei das auch nur zeitweise oder teilweise, eingeführt werden kann, kann das auch ein Schlüsselfaktor sein für die Verhandlungen mit Deutschland in Bezug auf den Nordanflug. Das kann durchaus hilfreich sein. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, man müsse das wirklich nachhaltig weiterverfolgen. Und in diesem Zusammenhang - das ist die Kritik, die ich an der Antwort des Bundesrates anbringe - sind die Antworten schon etwas vage. Mich würde schon noch mehr interessieren, was jetzt konkret gemacht wird, ob, im Bazl oder wo auch immer, jemand konkret den Auftrag hat, etwas zu tun, ob ein [PAGE 908] Terminplan besteht, ob diese Ergebnisse in den SIL-Prozess einfliessen oder sogar in den Entwurf des Objektblattes.

Ich komme zurück auf den Ingress zu meiner Interpellation. Ich habe dort geschrieben: "Sesar und SES sehen im Rahmen eines Masterplanes u. a. vor, dass bis Ende 2012 im Sinne einer Sofortmassnahme der Gleitflug im Leerlauf ... realisiert werden soll." Das ist im Rahmen dieses Masterplanes vorgesehen. Und mich interessiert nun schon wirklich, Herr Bundesrat: Schliesst sich die Schweiz diesem Masterplan an - wenn ein solcher im Rahmen des Sesar-Programmes und des SES erstellt wird -, um bis 2012 entsprechend zu handeln?

Das waren meine Ausführungen zu den Antworten auf die Fragen 2 und 3.

Die Antwort auf die Frage 4, Herr Bundesrat, habe ich zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hält hier fest: "Die von Kanton und Flughafen Zürich seinerzeit beantragte Sistierung des SIL-Prozesses ist damit obsolet geworden." Da bin ich nicht ganz sicher; man könnte sich ja auch die Frage stellen, ob eben das eine nicht vor dem anderen zu tun sei. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass ich der Auffassung bin, dass man zuerst das Verhandlungsergebnis mit Deutschland haben muss, weil es doch für den SIL-Prozess entscheidend ist - wie immer es auch ausfällt - und nicht umgekehrt. Deshalb bin ich in Ergänzung der Interpellation Gutzwiller nach wie vor der Meinung, dass man sich die Frage eben doch ernsthaft stellen müsste, ob man in diesem SIL-Prozess nicht zuwarten müsste, bis man weiss, was in dnr Verhandlungen mit Deutschland erreicht wurde und was nicht. Man kann es auch von der anderen Seite her betrachten, Herr Bundesrat; das wollte ich Ihnen doch noch bezüglich der Antwort auf die Frage 4 zu bedenken geben.