Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-09
Wortprotokoll
Es ist so, wie gesagt wurde: Der Antrag liegt heute vor, und er konnte in der Kommission [PAGE 939] nicht behandelt werden. Ich verstehe das Anliegen schon, aber ich bin nicht sicher, ob Sie es auf diesem Wege realisieren sollten.
Die Nationalbank ist eine unabhängige Aktiengesellschaft. Es gibt ein Gesetz; dieses Gesetz sagt in Artikel 7, wie Rechenschaft abzulegen ist. Wenn Sie versuchen, diesen Artikel 7 umzuorientieren, dann sollte das nach meiner Meinung nicht einfach durch einen Antrag hier im Plenum geschehen. Deshalb bin ich aus formaljuristischen Gründen der Überzeugung, dass Sie das nicht tun sollten; das wäre ein gesetzgeberischer Schnellschuss.
Aber um Frau Sommaruga doch noch eine Idee zu geben: Sie ist ja Präsidentin der WAK, und sie hat meines Erachtens in sehr umsichtiger Weise auch immer wieder den Mut gehabt, Leute in die Kommission einzuladen, auch die Vertreter der Nationalbank. Sie mussten kommen, und dann hat sich die WAK mit ihnen auseinandergesetzt. Warum machen auch Sie das nicht? Sie brauchen doch gar kein Gesetz dazu; Sie können doch im nächsten Frühjahr die Vertreter der Nationalbank in Ihre WAK einladen, wenn Sie Zweifel an der Bewertung dieser Aktiven haben. Dann kann man dort darüber diskutieren, ohne dass man jetzt hier das Nationalbankgesetz antasten muss. Die Auswirkungen sind mir einfach zu wenig bekannt; ich konnte das in der Kürze der Zeit nicht abklären. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Nationalbank selber keine Freude an diesem Antrag hätte; das konnten wir heute Morgen noch erfahren. Sie haben aber andere Möglichkeiten.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.