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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09

Wortprotokoll

Bezüglich Kreativität halte ich mich in der Regel als Sprecher der Kommission an das Protokoll.

Die ganze Kommission, also auch die Mehrheit, ist durchaus der Auffassung, dass die Rückgabe unverhältnismässiger Entschädigungen angebracht ist. Die Frage betrifft nicht den Grundsatz - wir wollen das auch -, die Frage ist einfach die: Ist es der richtige Weg, der hier gewählt wird? Wir stellen heute fest, dass jetzt, mit den Einwirkungen der Öffentlichkeit, des Bundesrates und selbstverständlich auch mit unseren Voten hier, auch ohne diese Verpflichtung immerhin ein gewisser Druck aufrechterhalten wird, der dazu führt, dass solche unverhältnismässigen Entschädigungen zurückgegeben werden. Wir hoffen gerne, dass dies anhält.

Die Kommission kam trotzdem mit 10 zu 3 Stimmen zur Auffassung, dass diesem Antrag nicht zu folgen sei. Weshalb? Man kann sich schon fragen, ob man hier überhaupt eine Bestimmung hat, die tatsächlich Rechtssatzcharakter aufweist: "Der Bundesrat wirkt auf ... ein"; das ist eine Verpflichtung, auf etwas hinzuwirken, was am Schluss möglicherweise schon rechtlich gar nicht durchgesetzt werden kann. Ich gehe davon aus, dass auch unverhältnismässige Entschädigungen schlussendlich auf Vertragsbedingungen beruhen und dass es wahrscheinlich rechtlich schwierig wäre, diese zurückzufordern. Dann ist aber eine Verpflichtung des Bundesrates zu einer Einwirkung auf die UBS wohl fehl am Platz. Wir sind also der Auffassung, dass diese Auflage nicht in den Bundesbeschluss aufgenommen werden sollte, dass aber der Bundesrat durchaus in gehabter Art und Weise hier weiter aktiv mit der Bank das Gespräch suchen soll, damit die Rückforderungen weitergehen.