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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte hier noch eine Bemerkung anbringen; die Redaktionskommission hat darum gebeten, dass ich zu Buchstabe b zuhanden des Amtlichen Bulletins folgende Ausführungen mache:

Der Bundesrat wird mit dieser Übergangsbestimmung - das immer gemäss Redaktionskommission - beauftragt, die Umwandlungssätze für die Jahrgänge festzulegen, die innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung das ordentliche Rentenalter erreichen. Für Personen dieser Jahrgänge, deren Renten in dieser Zeit zu laufen beginnen und daher mit diesen Umwandlungssätzen berechnet werden, bleiben diese Umwandlungssätze natürlich auch nach dem Ende der Übergangsfrist gültig. Dies entspricht auch dem allgemeinen Prinzip in der beruflichen Vorsorge, dass für die Rentenleistungen grundsätzlich jene Gesetzes- und Reglementsbestimmungen gelten, die beim Beginn des Anspruchs auf diese Rentenleistungen in Kraft waren.

Die Redaktionskommission hat den Wunsch geäussert, dass man diese Bemerkung zuhanden der Materialien noch einmal klar zum Ausdruck bringt.

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-12-11 | Lexipedia | Lexipedia