Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Im Rahmen der 1. BVG- Revision wurde der Umwandlungssatz mit Wirkung ab 1. Januar 2005 erstmals angepasst; im Jahr 2014 wird die Absenkung von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent sowohl bei den Frauen wie auch bei den Männern erreicht. Gestützt auf die Empfehlung einer Arbeitsgruppe beantragt der Bundesrat eine weitere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. In seiner Botschaft vom 22. November 2006 empfiehlt der Bundesrat, den Mindestumwandlungssatz auf den 1. Januar 2011 auf 6,4 Prozent zu senken. Die Absenkung soll in vier Teilschritten erfolgen; der Absenkungsrhythmus soll in der Verordnung geregelt werden. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vor, künftig alle fünf Jahre - anstatt wie bis heute alle zehn Jahre - eine erneute Überprüfung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich der zweiten Säule vorzunehmen, um der Entwicklung häufiger Rechnung tragen zu können.
Der Entwurf des Bundesrates wurde in unserem Rat - der Präsident hat es eben erwähnt - am 12. Juni 2007 zum ersten Mal beraten. Bereits in der SGK und dann auch im Plenum waren wir uns alle einig, dass der Mindestumwandlungssatz im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs auf 6,4 Prozent zu kürzen sei. Uneinig waren wir uns über den Rhythmus und über den zeitlichen Ablauf dieser Reduktion. Da sich letztlich die Minderheit mit ihren Anträgen durchsetzte, wurden die Beschlüsse in der Gesamtabstimmung abgelehnt, und die Vorlage ging an den Nationalrat.
Weil die Lebenserwartung der Rentner und Rentnerinnen und die Renditeerwartung auf dem Vermögen einer Vorsorgeeinrichtung die zentralen Parameter des Umwandlungssatzes sind und angesichts der Tatsache, dass die Grundlagen für diese Vorlage schon einige Jahre alt sind, liess sich der Nationalrat anhand eines Berichtes die neusten Tendenzen in Bezug auf die voraussichtliche Entwicklung der Lebenserwartung aufzeigen. Zusammengefasst zeigt der Bericht, dass sich bezüglich der Renditeentwicklung und der Lebenserwartung keine signifikanten Änderungen ergeben haben. Das heisst, die Annahmen, die der bundesrätlichen Botschaft zugrunde liegen, haben nach wie vor ihre Richtigkeit.
Wie Sie der Fahne entnehmen können, hat sich der Nationalrat dem Entwurf des Bundesrates weitgehend angeschlossen. Gemäss Bundesrat und Nationalrat soll im Gesetz lediglich der Satz von 6,4 Prozent fixiert werden. Für die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes im obligatorischen Bereich von 6,8 auf 6,4 Prozent wird aber ein Zeitrahmen von fünf Jahren beantragt.
Ihre Kommission hat sich dem Nationalrat angeschlossen. Wir haben eine einzige Differenz; in einer Frage sind wir uns also nicht einig. Die Mehrheit schlägt Ihnen nämlich einen Mindestumwandlungssatz von 6,4 Prozent vor, und eine Minderheit will einen Mindestumwandlungssatz von 6,5 Prozent. Ich komme in der Detailberatung auf dieses Problem zurück.
Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage.