Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-11
Wortprotokoll
Es ist nicht das erste Mal, dass uns dieses Thema beschäftigt. Das Anliegen bleibt immer dasselbe. Es geht darum, dass die zur Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten berechtigten Personen in der Verschreibungspraxis, in der Wahl des Medikamentes und in der Wahl der Hersteller und Lieferanten nicht durch direkte oder indirekte finanzielle Anreize beeinflusst werden. Die Selbstdispensation wird nicht eingeschränkt. Ebenfalls sollen Preisrabatte und Vergünstigungen auf Medikamente grundsätzlich zugelassen bleiben. Die Bedingung oder Auflage aber ist, dass sich die Rabatte dann direkt auf die Preise auswirken und so den Versicherten zugutekommen und eben nicht den verschreibenden Personen. Gleiches gilt z. B. für die den Spitälern gewährten Rabatte, die den Versicherten bzw. den Steuerzahlern zugutekommen sollen, wie wir das im Zusammenhang mit den beiden Standesinitiativen der Kantone Genf und Wallis, denen Folge gegeben worden war, festgestellt haben. [PAGE 970]
Der Nationalrat hat der vorliegenden Motion mit 95 zu 60 Stimmen zugestimmt, gerade auch, um den Druck aufrechtzuerhalten auf dass der Bundesrat das Anliegen der Unabhängigkeit bei der Medikamentenabgabe nicht vergesse und in die zweite Revisionsetappe des Heilmittelgesetzes einbaue und da umsetze. Die Vernehmlassung ist - das haben wir in der Kommission gehört, und es wird auch so im Bericht festgestellt - für das Frühjahr 2009 angekündigt. Mit der Zustimmung zur Motion auch hier im Ständerat, wie dies die Kommission beantragt, soll noch einmal bestätigt werden, dass das Anliegen der Motion, das ja wohl kaum bestritten werden kann, zwingend Bestandteil der angesprochenen Vernehmlassungsvorlage des Heilmittelgesetzes sein wird. Wenn Bundespräsident Couchepin hier im Namen des Bundesrates auch einlenken kann, wäre dies die Bestätigung dafür, dass das Anliegen nicht auf die lange Bank geschoben, sondern lediglich in die Vernehmlassungsvorlage verschoben wird.