Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-15
Wortprotokoll
Beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement kann man feststellen, dass insgesamt die finanzpolitischen Vorgaben eingehalten werden. Beim Personalaufwand und beim Sachaufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 2008 eine Konstanz festzustellen; diese beiden Positionen haben sich praktisch nicht erhöht. Anders sieht es aber aus im Bereich der Transferzahlungen. Hier ist ein steigender Trend festzustellen, der sich dann auch in den Finanzplänen fortsetzen wird. Der Grund liegt darin, dass sich diese Zahlungen im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2011 und mit den Beiträgen an internationale Organisationen wie die EU, für die Erweiterung, und die Efta erhöhen werden.
Kurz zu den einzelnen Ämtern, dort, wo sich wesentliche Unterschiede zum Voranschlag 2008 abzeichnen:
Beim Seco ist insgesamt eine Aufwandsteigerung von rund 14 Prozent festzustellen. Wie erwähnt, handelt es sich dabei um erhöhte Kohäsionsbeiträge und um höhere Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.
Beim Bundesamt für Landwirtschaft muss, wie eben festgestellt, aufgrund der Agrarpolitik 2011 mit erhöhten Direktzahlungen gerechnet werden. Auch sind die Vorschussbeiträge im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Feuerbrands aufgestockt worden.
Zum Bundesamt für Veterinärwesen: Grössere Steigerungen verzeichnet das Bundesamt einerseits im Bereich der Seuchenbekämpfung. Anderseits werden aber auch Umlagerungen vom Sachaufwand zum Personalaufwand im Bereich der grenz- und kontrolltierärztlichen Dienste festgestellt.
Zum Zivildienst: Sie haben letzte Woche eine Medienmitteilung des Bundesrates erhalten, der zu entnehmen war, dass der Leistungsauftrag für den Zivildienst bis zum Jahre 2011 verabschiedet wurde. Wir haben diesen Leistungsauftrag einerseits in der Finanzkommission, anderseits in der Sicherheitspolitischen Kommission angeschaut. Da hatten wir unterschiedliche Meinungen. Die Situation ist folgende: Das Zivildienstgesetz wird geändert und tritt wahrscheinlich am 1. April 2009 in Kraft, die Budgetierung wurde aber noch auf der Grundlage des alten Gesetzes gemacht. Deshalb war die Finanzkommission eigentlich der Auffassung, man hätte den bisherigen Leistungsauftrag nur um ein Jahr verlängern sollen. Das können wir aber so lassen, zuständig ist ja der Bundesrat, und der Bundesrat hat entschieden. Was aber die Zahlen betrifft, muss man einfach wissen, dass der Leistungsauftrag nicht genau mit dem Voranschlag 2009 übereinstimmt. Tendenziell werden die Einnahmen steigen und die Aufwendungen etwas sinken, aber ich glaube, man kann froh sein, wenn bei der Rechnungslegung dann einige stille Reserven zum Vorschein kommen.
Zum Wohnungswesen: Hier hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Stabilisierungsmassnahmen ja eine Nachmeldung gemacht, und zwar hat er eine Erhöhung von 5 auf 50 Millionen Franken vorgenommen. Der Nationalrat hat beschlossen, nicht auf 50, sondern auf 30 Millionen zu gehen. Er begründet das damit, dass die Kantone kaum in der Lage wären, 50 Millionen umzusetzen.
Wir haben das heute in der Finanzkommission beraten: Wir unterstützen den Antrag des Bundesrates und machen Ihnen beliebt, 50 Millionen Franken zu beschliessen. Wir tun dies aus zwei Gründen: Es geht einerseits um beschäftigungswirksame Massnahmen; wir sind überzeugt, dass das bei der heutigen Ausgangslage eine gute und sinnvolle Massnahme ist. Anderseits geht es um energetische Sanierungen im Bereich von Altbauten, insbesondere in den Städten. Wir möchten mit diesem Budgetposten also zwei [PAGE 990] sinnvolle Massnahmen ergreifen. Wenn die Kantone tatsächlich nicht in der Lage wären, das umzusetzen, hätten wir mit dieser Position kein Problem: Dann würde in der Rechnung eben weniger ausgewiesen.
Noch ein Wort zu den Nachtragskrediten: Die Kommission unterstützt sämtliche Nachtragskredite, Sie haben das in der Botschaft des Bundesrates auf Seite 9 festgestellt. Die meisten Positionen werden ja kompensiert. Wie der Präsident Ihrer Kommission beim Eintreten bereits mitgeteilt hat, ist ein Nachtragskredit in dieser Botschaft nicht aufgenommen worden: Es geht um 730 000 Franken für den Küstenfunk Bernradio. Auch dieser Nachtragskredit wird von der Finanzkommission unterstützt. Es ist dabei noch festzustellen, dass dieser Betrag zu gleichen Teilen vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und vom VBS kompensiert wird.
Ich bitte Sie, im Bereich des Volkswirtschaftsdepartementes dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
[VS]