Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Wir alle wissen es: Die Schweiz verfügt auf kleinstem Raum über eine besonders reiche Baukultur mit einer entsprechenden Anzahl von Denkmälern unterschiedlichster Art. Auf der Unesco-Liste des Welterbes sind mittlerweile neun Schweizer Objekte eingetragen. Im Vergleich zur Grösse unseres Landes ist dies beachtlich, und die Objekte stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Eine Vielzahl von bedeutenden Ortsbildern und schützenswerten Einzelobjekten macht einen wesentlichen Teil unserer Identität aus, und ihre Erhaltung ist unter anderem eine öffentliche Aufgabe und kann auch nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln sichergestellt werden.
Ganz besonders sollten diese Denkmäler für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Das heisst, die Finanzhilfen sind vor allem im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nicht einfach Subventionen, sondern vor allem Investitionen in die Zukunft. Die Finanzhilfen des Bundes werden ja über Programmvereinbarungen mit den Kantonen ausgerichtet. So kann der Bund die Kantone zur Erhaltung ihrer Kulturgüter motivieren und in regionalen Gegebenheiten Impulse auslösen, und das ist für die Erhaltung und Förderung der Qualität enorm wichtig.
Das lässt sich aber nur realisieren, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel einen minimalen Spielraum gewähren. Das Problem, das die Kantone heute haben, besteht darin, dass die reduzierten Bundesbeiträge zu einer Reduktion der Kantons- und Gemeindebeiträge führen. Die Gesuche der Kantone - wir haben es bereits gehört - übersteigen die Mittel des Bundes, und bei vielen Vorhaben wird man auf spätere Jahre vertröstet. So verschlimmert sich die Situation laufend, die Schäden an den Gebäuden nehmen zu, der Zeitpunkt für eine Instandstellung wird verpasst, und wertvolle Objekte gehen schliesslich verloren. Mit einer Stärkung des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege würde der Bund die Wichtigkeit der Erhaltung von Kulturgütern betonen. Damit wirkt er motivierend auf private Vergabestiftungen, welche innovative Projekte unterstützen. Wir wissen es: In allen Kantonen, auch bei uns, gibt es mehrere Kirchen, Klöster usw. Was mich vor allem aber betrifft: Unsere Museggmauer mit den Türmen ist ein Wahrzeichen Luzerns, das wir gerne erhalten möchten.
Vergabestiftungen sind auf die fachliche Begleitung von Renovationsvorhaben durch die Denkmalpflege angewiesen, denn sie ist ein Garant für Qualität.
In den letzten Jahren wurden dem Bundesamt für Kultur laufend neue Aufgaben übertragen. Wir haben es gehört: die Filmförderung, die soziale Sicherheit für Künstler, der Ausbau des Landesmuseums usw. Bei ungenügenden Mitteln ist zu befürchten, dass das von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen von 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa, die Konvention von Granada, sowie das 1992 unterzeichnete Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes, die Konvention von Malta, nicht mehr eingehalten werden können.
Deshalb unterstütze ich den Antrag Maissen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.