Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-16
Wortprotokoll
Ich danke für die Diskussion; ich danke für die Vorarbeit, die auch in den Kommissionen geleistet worden ist. Wenn ich für die Diskussion danke, dann nicht nur, weil Sie dem Bundesrat für die Verordnungsänderung gedankt haben, sondern auch wegen der Worte an die Verantwortlichen. Es ist gut, dass das auch im Parlament formuliert wird und nicht nur vonseiten des Bundesrates. Die mahnenden Worte waren also sicher notwendig.
Nun, Sie haben sich über die Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, zufrieden gezeigt. Frau Sommaruga hat allerdings präzisiert und gesagt, sie sei nur halb zufrieden, weil unsere Massnahmen die Preiserhöhungen ja nur etwa zur Hälfte rückgängig machten. Von daher hätten Sie präziserweise sagen müssen, dass Sie zu 45 Prozent zufrieden seien. Das wäre die korrekte Bezeichnung Ihres Zufriedenheitsgrades gewesen.
Ich muss hier aber beifügen, dass ich es als nicht ganz richtig empfinde, wenn Sie sagen, dass der Konsument für die noch verbleibenden Erhöhungen keinen Gegenwert habe. Das ist nicht ganz richtig. Denn es handelt sich nicht nur um ein Marktöffnungsgesetz; wir haben vielmehr bewusst auch ein Sicherheitsgesetz gemacht. Wir wollen Blackouts vermeiden, was etwas kostet. Als Gegenwert hat der Konsument Sicherheit. Nun kann man natürlich sagen: Sicherheit, was soll das sein? Sicherheit ist doch ein abstrakter Wert! Natürlich ist es ein abstrakter Wert, aber so, wie man jemandem, der bei einer Diebstahlversicherung versichert ist, sagen muss, der Gegenwert sei nicht, dass man nicht bestohlen werde, sondern der Gegenwert sei, dass man sicher sei, einen Ersatz zu erhalten, wenn man bestohlen werde. Ich habe das früher oft erlebt. Viele Leute haben gesagt: Nun bin ich seit zwanzig Jahren bei einer Versicherung, und nie hat sie mir etwas bezahlt, weil mir nie etwas passiert ist; jetzt habe ich etwas verloren, jetzt soll sie mir das gefälligst bezahlen. Dann gilt es zu antworten: Nein, in diesen zwanzig Jahren waren Sie sicher, wofür Sie eine Prämie bezahlt haben. Wir haben hier ein Sicherheitsgesetz gemacht; der Gegenwert wird darin bestehen, dass Blackouts vermieden werden.
Dasselbe gilt für die Gleichheit. Wir wollten ja auch eine Gleichheit der Preise erreichen. Ich habe das Beispiel oft genannt: Irgendwo im Kanton Luzern gibt es eine Ortschaft, wo früher auf der einen Strassenseite ein dreifach höherer Strompreis bezahlt wurde als auf der anderen Strassenseite. Das sind Ungleichheiten, die sich aus dem früheren System ergaben. Wir wollen das ausgleichen. Das wird natürlich bedeuten, dass der Strompreis an einigen Orten steigt. Das gehört natürlich auch dazu. Die Gleichheit kann man nicht nur dadurch erreichen, dass der Strompreis überall gesenkt wird.
Wir haben auch erneuerbare Energien gefördert. Das kostet auch etwas - ganz, ganz wenig, das macht 2 Prozent der Strompreiserhöhung aus. Aber immerhin, das ist auch ein Gegenwert: In der Schweiz wird mehr erneuerbare Energie produziert. Das hat man mit diesem Gesetz bezweckt. Deswegen dürfen wir uns jetzt nicht beklagen, weil wir von all diesen Erhöhungen nur 45 Prozent tatsächlich in den Griff bekommen konnten.
Ich entnehme Ihrer Diskussion, dass Sie über die vier Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, vollständig orientiert sind. Es hat keinen Sinn, dass ich das jetzt nochmals erkläre.
Eine Ausnahme bildet folgender Punkt: Herr Stadler hat sich bei der synthetischen Bewertungsmethode gefragt, warum der Bundesrat gerade 20 Prozent festlegen will und nicht irgendeinen anderen Prozentsatz. Auf die 20 Prozent sind wir folgendermassen gekommen: Die synthetische Berechnungsweise war eigentlich als Ausnahme vorgesehen. Nach zehn Jahren muss ein Unternehmen die Bücher nicht mehr aufbewahren. Wenn es die Bücher nicht mehr hat und keine Berechnungsgrundlage mehr vorhanden ist, kann es synthetisch rechnen. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass alle Unternehmen ihre Bücher nicht mehr hatten. Alle mussten plötzlich die synthetische Berechnungsweise anwenden. Die Elcom hat in 39 Fällen auf dem Hochspannungsnetz die Rückkalkulation gemacht und gesehen, dass bei all diesen Fällen um 20 Prozent zu hoch synthetisch gerechnet wurde. So haben wir die 20 Prozent genommen, gestützt auf diese Rückkalkulation.
Auf Ihr Votum, Herr Stadler, hat sofort Herr Stähelin geantwortet und gesagt: Ja, das sei eine Rasenmähermethode. Das mag für einzelne Fälle zutreffen. Aber ich meine, es ist eine Verordnungsänderung, und wir sind alle Rasenmäher, Sie auch. Wer ein Gesetz oder eine Verordnung macht, der macht generell-abstrakt etwas, was für alle gilt. Also sind wir da ein wenig wie Rasenmäher, und wir können da nicht mit der Nagelfeile eine Wiese mähen gehen und bei jedem einzelnen Blümchen überlegen, ob es gerecht ist, es zu schneiden oder nicht. In der Modebranche würde man sagen, das sei der Unterschied zwischen Prêt-à-porter und Haute Couture. Ein Parlament ist immer Prêt-à-porter. Der Bundesrat kann sich dann schon eher der Haute Couture nähern, weil er in der Verordnung den Individualfällen noch gerechter werden kann. Aber am gerechtesten ist natürlich die Elcom, die dann jeden einzelnen Fall beurteilen kann.
Dies gesagt, ist es richtig, dass wir jetzt sehr schnell die vier Punkte in der Verordnung geändert haben. Wir wollen aber das StromVG bis Mitte nächsten Jahres zwar nicht geändert, aber unsere Vorschläge formuliert haben. Deswegen möchten wir das Postulat entgegennehmen. Die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung soll dort geprüft werden, auch der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmer dann zu mehr Effizienz bringt. Die Sanktionsmöglichkeiten der Elcom wollen wir auch verbessern, die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid stärken und dann auch einen Teil genauer unter die Lupe nehmen, nämlich die Berichterstattung über die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.
Es haben sich viele gesagt: Es kann doch nicht sein, dass die Gemeinwesen diese ganze Übung dazu benutzen, um im Windschatten der Liberalisierungsdiskussion ihre eigenen Konzessionen zum Teil um das Vierfache zu erhöhen. Ich habe einmal in Auftrag gegeben zu prüfen, ob wir wirklich keine Möglichkeit haben, dagegen anzugehen. Es sieht so aus, als ob das kantonales Recht ist. Also wir von uns aus können hier nichts machen.
Hingegen könnte hier ein einzelner Konsument - es kann auch eine Konsumentin sein - wegen Willkür oder wegen Verletzung des Angemessenheitsprinzips, vielleicht auch wegen Verletzung des Kostendeckungsprinzips, eine Anfechtung auf kantonaler Ebene machen; vielleicht prüfen Sie das einmal in Ihrer Organisation. Vielleicht könnte man das ins Auge fassen.
Wir werden also mit einer Änderung im nächsten Jahr kommen. Eine erste Aussprache soll im Sommer stattfinden, und als Rückgrat, als moralischer Auftrag wird uns das Postulat dienen, das Sie jetzt annehmen werden.