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AB 93066

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-16

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir als Kommissionssprecher, dass ich unsererseits ein paar Schlüsse aus der Debatte ziehe.

Ich glaube, man darf mit der Debatte nicht den Eindruck vermitteln, wir hätten vor anderthalb Jahren in diesem Bereich ein schlechtes Gesetz angenommen. Das Gesetz ist besser als sein Ruf. Wir hätten nicht anders handeln können, schon aus Gründen der EU-Kompatibilität. Man darf nicht vergessen, dass wir irgendwie praktisch zu dieser Entwicklung gezwungen sind, ob wir sie wollen oder nicht. Man darf auch nicht den Eindruck vermitteln, die Konsumenten würden eine Milliarde Franken - oder jetzt eine halbe Milliarde - mehr bezahlen, ohne einen Mehrwert zu bekommen. Sie kriegen einen Mehrwert, nur muss man das den Leuten auch erklären.

Zunächst einmal ist der erste Mehrwert aus der neuen Situation die Transparenz; diese ist ein wichtiges Element, sie ist ein Element der Zukunft. Damit werden wir inskünftig besser gerüstet sein für die Gesamtbeurteilung der Situation und für die Massnahmen, die dann Jahr für Jahr zu treffen sein werden. Die nationale Netzgesellschaft unter Schweizer Kontrolle ist ein Mehrwert dieses Gesetzes.

Man darf auch nicht von Enteignungen sprechen, diese Theorie ist überholt. Es ist eine nationale Netzgesellschaft, die wir ermöglicht haben, und zwar ohne Enteignungen und Verstaatlichungen. Wir haben den Gesellschaften die Möglichkeit gegeben, ihre Netze einzubringen und die Aktien dieser Gesellschaft zu übernehmen und natürlich auch die Profite, die angemessene Rendite dieser Investitionen zu bekommen.

Weiter ist für grosse und kleine Konsumenten mit diesem Gesetz eigentlich eine höhere Versorgungssicherheit gegeben. Das ist natürlich schwer zu messen. Solange man keine Blackouts hat, kann man nicht sagen, die Versorgungssicherheit sei eine wichtige Komponente. Aber wir sind davon überzeugt. Natürlich sind die Reserveenergie und die Systemdienstleistungen teurer geworden, als wir erwartet haben. Aber die Sicherheit der Versorgung ist tatsächlich gestiegen. Die Risiken eines Blackouts sind gesunken. Das müsste man ab und zu vermitteln können.

Last, but not least: Die kostendeckende Einspeisevergütung für erneuerbare Energien ist natürlich ein unbestrittener Vorteil dieses neuen Gesetzes.

Wo lagen die Fehler? Ich glaube - Herr Büttiker hat zu Recht darauf hingewiesen -, die Eile bei der ganzen Geschichte hat geschadet. Wir haben uns nicht genügend Zeit gegeben; wir haben der Branche nicht genügend Zeit genommen, sich vorzubereiten; wir haben der Elcom nicht genügend Zeit und Mittel zur Verfügung gestellt, um die Situation rechtzeitig meistern zu können. Das war wahrscheinlich der Fehler. Wir haben auch gewisse Folgen des Gesetzes unterschätzt. Es ist verständlich: Wenn man eine Trennung zwischen Produktion und Transport, zwischen Netz und Strom vornimmt, dann schafft das Transparenz. Aber natürlich führt es dazu, dass jeder versucht, seinen Teil aufzuwerten. Das ist normal. Man kann zwar auf die Geldgier der Branche hinweisen; das ist aber eine pauschale Bemerkung. In Wirklichkeit sind mit dem neuen System fast alle Unternehmungen in dieser Branche gezwungen, ihre Bewertungen vorzunehmen und sie geltend zu machen.

Aber, Herr Stadler, das Netz ist ein Wert; es ist ein sehr grosser Wert. Es ist fast so viel wert wie die Stromerzeugung. Deswegen gibt es genügend Gründe dafür, dass man etwas dafür bezahlen muss. Bei der Eile hat die Schweiz mit einer weniger grossen Bereitschaft der Branche rechnen müssen, sich rasch anzupassen und konstruktiv mitzuarbeiten. Es gab natürlich Akteure, die rascher hätten reagieren können. Sie haben, glaube ich, abgewartet, bis es spät genug war, um alles unter Zeitdruck machen zu müssen.

Ich fasse zusammen: Man kann nicht sagen, das Gesetz sei in diesem Sinne ein schlechtes Gesetz gewesen. Es braucht mehr Übergangsregelungen; es braucht Massnahmen, um [PAGE 1006] den Übergang ohne allzu grosse Schocks zu sichern. Aber eigentlich ist der Weg schon richtig.

Das Postulat, das die Kommission vorschlägt, wurde als unzureichend qualifiziert. Ich glaube nicht, dass es das ist; es ist genau das, was wir brauchen: nicht zu viel und nicht zu wenig, keine Hüftschüsse, keine Hauruck-Übungen, nicht zu schnell reagieren, nicht überreagieren oder überregulieren. Die Massnahmen werden aber erwähnt. Dann kann man sich Zeit für eine Lagebeurteilung nehmen - das ist Sache des Bundesrates - und die Punkte für eine Revision vorlegen. Ich glaube, das ist der Weg der vernünftigen Reaktion.

Ich bitte Sie namens der Kommission - und auch im Sinne des Bundesrates -, dieses Postulat anzunehmen.

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