Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Ihnen, geschätzte Frau Bundesrätin, dafür danken, dass Sie mit der Nennung der 13 000 fichierten Personen, die in der Schweiz leben, die Intransparenz des Staatsschutzes verkleinert haben. In fast allen anderen Punkten aber bin ich von der bundesrätlichen Antwort beunruhigt, ja zum Teil sogar erschüttert.
Kurz zur Vorgeschichte dieser Interpellation: Sie geht auf das zurück, was in Basel die "Basler Fichenaffäre" genannt wird. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) hat laut Jahresbericht der kantonalen Geschäftsprüfungskommission sechs Mitglieder der kantonalen Legislative, also des Grossen Rates, fichiert. Die Grossratsmitglieder haben alle Migrationshintergrund. Ich will nicht in die Details gehen, nur so viel: Wie Sie wissen, ist gemäss Artikel 3 BWIS die Bearbeitung von Daten "über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit" untersagt. Eine Ausnahme davon gibt es allerdings, dann nämlich, "wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen."
Ich habe einen Brief des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten an eine der fichierten Personen, also an eines der Parlamentsmitglieder - die Person ist Mitglied des Basler Grossen Rates. In diesem Brief vom 2. September 2008 steht: "Im Isis 01 - Staatsschutz - finden sich Meldungen im Zusammenhang mit Ihren Kontakten zu kurdischen und türkischen Organisationen." Dazu nochmals Artikel 3 BWIS; die Datenbearbeitung ist demnach nur erlaubt, "wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen." Insofern bin ich erschüttert, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation am 26. November 2008, also fast drei Monate nach dem Schreiben des Eidgenössischen [PAGE 1032] Datenschutzbeauftragten, in Ziffer 4 seiner Antwort schreibt: "Die Datenbearbeitung des DAP über die angeblich im Isis erfassten Parlamentsangehörigen wurde ... im Rahmen von Artikel 18 BWIS (Auskunftsrecht) überprüft und für korrekt befunden."
Das ist schon ein kleinerer bis grösserer Hammer. Nochmals: Ich habe das Bestätigungsschreiben des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten betreffend diese fichierte Person. Es handelt sich nicht um eine "angebliche" Fichierung, es handelt sich um eine reale Fichierung. Für mich kann das nur bedeuten, dass dieses Mitglied des Grossen Rates von Basel-Stadt für den Nachrichtendienst unter dem begründeten Verdacht steht, "die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand zu nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen". Nochmals: Wir sprechen hier von einem Mitglied des basel-städtischen Kantonsparlamentes. Insofern muss ich Ihnen sagen, dass mich die Antwort des Bundesrates wirklich erschüttert.
Bei einem weiteren Punkt bin ich sehr beunruhigt. Der Bundesrat beruft sich in der Antwort auf Artikel 18 BWIS, wonach er nicht befugt sei, "Auskunft über die im Isis erfassten Informationen zu Personen zu erteilen". Gleichzeitig verweist er auf den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der alles - so der Bundesrat - "für korrekt befunden" habe. Irgendwo stimmt da etwas nicht bei den Beteiligten, die sich hier zu diesem Fall äussern.
Nach Artikel 18 BWIS teilt der Datenschutzbeauftragte nicht mit, dass alles korrekt sei; in Artikel 18 BWIS heisst es - ich muss es präzise machen, weil das wirklich ein mittlerer Skandal ist, was ich hier vermute -, er teile der gesuchstellenden Person "in einer stets gleichlautenden Antwort mit, dass in Bezug auf sie entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet würden oder dass er bei Vorhandensein allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Behebung" an das Bundesamt gerichtet habe. Der Datenschutzbeauftragte schickt allen Fichierten immer haargenau den gleichen Text mit dem gleichen kopierten Inhalt. Das war auch in den anderen Fällen so. Ein provisorischer Eintrag wurde gemäss Presseberichten nachträglich korrigiert bzw. gestrichen. Die Rechtmässigkeit wurde in diesem Fall also zuerst verneint, und in der Folge wurde sie dann wiederhergestellt. Unter der Formulierung "für korrekt befunden" verstehe ich wahrlich etwas anderes.
Basel-Stadt ist bekanntlich ein Kanton mit halber Standesstimme. Ich bin also das einzige Ständeratsmitglied meines Kantons. Selbstverständlich habe ich in dieser Funktion Kontakt zu allen grösseren Gruppen, die dort leben, auch zu kurdischen und türkischen Organisationen. Aber das heisst doch nicht, dass ich mein Amt zum Vorwand nehmen würde, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen! Mit anderen Worten: Es kann nicht sein, dass Artikel 3 BWIS dazu führt, politische Betätigungen und Kontakte als einfache Betätigungen und Kontakte zu fichieren, aber den politischen Hintergrund vollkommen auszublenden. Das wenigstens könnte man aus einem Teil der bundesrätlichen Antwort herauslesen.
Ich halte das nicht für Sinn und Zweck der Schranken von Artikel 3, ich halte das sogar ein Stück weit für ein Aushebeln dieser Schranken, was in diesem Fall passiert ist. Ich meine jetzt nicht, dass der Staatsschutz eine Art parlamentarische Immunität für politische Mandate begründen müsste, wie das der Bundesrat in seiner Antwort antönt. Aber eine solche Interpretation, wie sie der Bundesrat hier in dieser Antwort vertritt, würde in der Konsequenz bedeuten, dass Sie, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf - oder Frau Bundesrätin Calmy-Rey -, fichiert werden müssten, wenn Sie mit Vertretern von kurdischen oder türkischen Organisationen Kontakt pflegen. Im genannten Basler Fall geht es übrigens ausdrücklich um erwünschte Integrationsbemühungen dieses Grossratsmitgliedes. Ich bin also wirklich beunruhigt und wünschte mir, wir hätten schon einen Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation zu dieser Frage.
Es gibt mehrere Punkte in der Antwort, die mich irritieren, ich führe hier jetzt nicht alle aus. Aber auf einen muss ich einfach noch hinweisen, und das ist die mangelhafte Aufsicht über den DAP in den Kantonen. Das möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ans Herz legen: Schauen Sie einmal in Ihren Kantonen nach, wie die dort im Auftrag des Bundes tätigen Staatsschützer kontrolliert werden! Das hat bis jetzt kaum jemand gemacht. Dort existiert eine Gesetzeslücke der "struben" Sorte. Ich verweise auf das Votum von Kollege Janiak, der am vergangenen 4. Dezember anlässlich der Behandlung der Motion 08.3543 plastisch geschildert hat, was in den Kantonen passiert: "Artikel 26 Absatz 3 BWIS, wonach der Bundesrat die Mindestanforderungen an die Kontrollen in den Kantonen festlegt und wonach die Durchführung der Kontrolle Sache der Kantone ist, ist nach meiner Beurteilung bis heute toter Buchstabe geblieben. Ich wage die Behauptung, dass die nachrichtendienstliche Tätigkeit der kantonalen Behörden, in aller Regel sind es die Kantonspolizeien, ein kontrollfreier Raum war und ist."
Mein Kanton hat ja das Gespräch mit Ihnen gesucht, sehr geehrte Frau Bundesrätin, und es auch gefunden. Dafür möchte ich mich bedanken. Ich habe von unserem Justizminister gehört, dass dieser Kontakt sehr fruchtbar sei; ich zweifle auch überhaupt nicht daran. Um diese Rechtslücke zu schliessen, ist unser Kanton derzeit daran, eine Verordnung zu kreieren, welche die Aufsichtsbestimmungen konkretisieren soll. Ich nehme an, dass wir vor diesem Hintergrund im kommenden Jahr nochmals über dieses unerfreuliche Thema werden diskutieren müssen.
Es geht mir heute darum, dass etwas geschieht; darum sind meine Bemerkungen ein bisschen länger ausgefallen. Es muss unbedingt etwas geschehen, denn es gibt viel zu viele Ungereimtheiten, viel zu viele Lücken, wo der Staatsschutz nicht kontrolliert wird, und da besteht akuter Handlungsbedarf.