Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-17
Wortprotokoll
Es wurde von Herrn Ständerat Burkhalter gesagt, dass wir in der Bundesverfassung eine klare Regelung haben, wer wofür zuständig ist. Vielleicht ist es eine juristische Begründung, aber das sind die Spielregeln, an die wir uns zu halten haben, und hier sind in erster Linie die Kantone zuständig. Der Bundesrat hat keine Möglichkeit, den Kantonen eine Frist zu setzen in einem Bereich, in dem sie die Grundkompetenz haben. Wir können auch zur Einführung eines gesamtschweizerischen Entführungsalarmdispositivs keine Frist setzen. Wir können die Kantone nur anhalten, mit diesen Arbeiten vorwärtszumachen, und das tun wir auch.
Die Vereinigung der Schweizerischen Kripochefs hat im Oktober 2007 eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Einrichtung eines solchen Entführungsalarmsystems herausgegeben und darauf hingewiesen, dass noch verschiedene Punkte zu klären sind. Sie hat dann die Arbeiten auch aufgenommen und eine Arbeitsgruppe unter der Führung der Schweizerischen Kriminalkommission eingesetzt. Man hat uns [PAGE 1031] gesagt, dass diese Arbeiten im Jahr 2010 abgeschlossen sein würden. Mitte des nächsten Jahres soll ein Zwischenbericht vorliegen, sodass wir dann auch wissen, wie man weiter vorgehen will. Es gibt verschiedene Akteure, die in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten - Bund, Kantone, SBB, SRG, Telefonanbieter -, und ich kann Ihnen sagen, dass die Auffassungen darüber, wie man vorgehen und was das Ziel sein soll, nicht ganz kongruent sind. Es ist hier noch einiges an Arbeit zu leisten.
Der Bundesrat beurteilt die Zusammenarbeit mit den Kantonen an sich als gut. Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir mit den Spezialisten aus der Bundesadministration die Arbeitsgruppe in ihrer Tätigkeit und beteiligen uns sehr aktiv daran. Die Arbeitsgruppe trägt auch den Aspekten der technologischen Entwicklung Rechnung. Zudem möchten wir, dass nach einer allfälligen Einführung ein solches Entführungsalarmsystem mit demjenigen in unseren Nachbarländern kongruent wäre. Ich kann darauf hinweisen, dass heute mit Ausnahme von Frankreich, Deutschland und Italien noch nirgends ein wirkliches, vollständig ausgebautes Entführungsalarmsystem besteht. Ein solches fehlt z. B. in Österreich, Griechenland und Portugal; dort ist man auch daran. Im EU-Raum ist es ein Thema, das ist klar.
Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass diese Arbeiten abgeschlossen werden, aber ich möchte Sie bitten, auch zu berücksichtigen, dass doch ein paar Probleme, auch im technischen Bereich, zu regeln sind.