Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-17
Wortprotokoll
Lassen Sie mich eingangs dem Präsidenten der Finanzkommission für die umfassende Präsentation danken, die er hier gemacht hat - man ist es von ihm eigentlich gewohnt.
Ich möchte mich auf einige Ergänzungen konzentrieren und zunächst einmal die Frage der Selbstbeschränkung des Parlamentes ansprechen. Das ist ein Punkt, der auch von Frau Ständerätin Fetz hier thematisiert wurde. Natürlich ist es so, dass die Budgethoheit beim Parlament liegt. Sie werden sich auch künftig jedes Jahr im Rahmen der Budgetdebatte das Recht herausnehmen, über einzelne Positionen zu befinden. Wir haben es jetzt erlebt: Ich war in diesem Jahr insgesamt 16 Stunden im Nationalrat. Während diesen 16 Stunden sind 80 Anträge behandelt worden, und am Ende gab es Abweichungen von Hunderten von Millionen Franken. Das Parlament nimmt also, Gott sei Dank, seine Budgethoheit wahr und wird es auch künftig tun. Darum geht es hier überhaupt nicht. Die Bundesverfassung sagt, dass der Haushalt auszugleichen sei, aber sie sagt nicht wie. Auch bei den ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen sagen wir nicht, wie man es machen soll, sondern wir sagen nur, welchen Mechanismus man anlegen muss.
Da muss ich Sie auf einen Fortschritt aufmerksam machen, der beträchtlich ist: Wir haben im Zusammenhang mit der Schuldenbremse Entlastungsprogramme machen müssen. Wenn wir die Schuldenbremse nicht gehabt hätten, dann hätte es die Bundesverfassung trotzdem verlangt, weil sie sagt, dass wir den Haushalt ausgeglichen gestalten müssen. Diese Entlastungsprogramme haben dazu geführt, dass man immer in Bereichen gekürzt hat, die nichtgebundene Ausgaben hatten: bei der Landwirtschaft, dem Verkehr, der Landesverteidigung - immer bei den gleichen. Das führte so weit, dass man heute Bedenken hat, ob die Armee noch genügend Ressourcen besitzt.
Wenn weitere Entlastungsprogramme kommen würden, würde man es sich wieder am einfachsten machen und dort kürzen, wo keine gesetzlichen Vorschriften bestehen. Deshalb haben wir uns entschliessen müssen, das Projekt Aufgabenüberprüfung, das nicht gestorben ist, aufzugleisen. Wir werden mit diesem Projekt weiterfahren; wir werden auch künftig sagen: Der Bundeshaushalt darf, damit ausgeglichen werden kann, nicht stärker wachsen, als die Volkswirtschaft wächst.
Man muss die Möglichkeit haben, einzelnen Gebieten, wie zum Beispiel dem Bereich BFI mit 6 Prozent, über längere Zeit gesehen höhere Wachstumsquoten zuzugestehen. Andere Bereiche haben weniger als 3 Prozent - übrigens auch die Landesverteidigung und sogar der Verkehr. Auf diese Weise müssen wir künftig versuchen, näher an die Realitäten heranzukommen und nicht einfach Rasenmäherübungen zu machen. Das verdanken wir eindeutig der Schuldenbremse.
Ein zweiter Punkt ist der Zeitpunkt. Der Zeitpunkt ist günstig, und zwar deshalb, weil wir im Augenblick keine ausserordentlichen Ausgaben in Sicht haben. Wir hatten die Ausfinanzierung der Pensionskassen. 1990 betrugen die Schulden des Bundes 38 Milliarden Franken. Im Jahr 2005, Herr Stähelin hat es gesagt, beliefen sie sich auf 130 Milliarden. Sie haben sich in 15 Jahren also verdreifacht - ein stärkerer Anstieg als vorher in 700 Jahren Eidgenossenschaft. Was war der Grund? Es war die Ausfinanzierung der Pensionskassen mit 36 Milliarden Franken. Das ist jetzt vorbei. Wir haben noch eine Pendenz, nämlich die Pensionskasse der SBB. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung, der Bundesrat wird Ihnen noch im laufenden Jahr eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Aber wenn man davon absieht, kann man sagen, dass wir diese Aufgaben jetzt gelöst haben. Das ist der Zeitpunkt, um eine solche Regel einzuführen, weil sie niemanden direkt trifft.
Was die Finanzierung der Pflichtwandelanleihe betrifft, Frau Fetz: Die Wandelanleihe wird eben gewandelt, und wir hoffen, dass sie weitgehend zurückfliesst. Das führt nicht zu ausserordentlichen Ausgaben. Ich kann mir bei keinem Szenario in Bezug auf die UBS vorstellen, dass es sich am Ende um Nonvaleurs handelt. Irgendetwas geschieht ja mit der UBS, und am Ende wird sich das auch im Aktienbereich niederschlagen. Die Aktien werden nicht auf null absinken, das kann ich Ihnen garantieren. Das kann man sich gar nicht leisten. Folglich ist es nicht richtig zu sagen, hier warte die ausserordentliche Abschreibung von 6 Milliarden Franken auf uns. Selbst wenn es so wäre, könnten wir diese Abschreiber über die Zeitachse legen. Herr Stähelin hat es gesagt: Das Parlament hat durchaus die Möglichkeit, höhere Amortisationen vorzunehmen, wenn die Situation besser ist, und Amortisationen zu verzögern, wenn die Situation schlechter ist. Diese Möglichkeit haben Sie.
Es stimmt, dass wir in den letzten Jahren die Schulden um 11 Milliarden Franken abbauen konnten.
Das sind über 300 Millionen Franken Passivzinsen, die wir eingespart haben und die jetzt in anderen Bereichen zur Verfügung stehen. Aber vergessen Sie nicht: Wir haben noch Darlehen ausstehend. Die beiden Darlehen beim FinöV-Fonds und bei der Arbeitslosenversicherung umfassen zusammen etwa 12 Milliarden Franken. Dann hat die IV ein Darlehen bei der AHV - die AHV ist ja auch nicht gerade eine Quantité négligeable - in der Höhe von 11 Milliarden Franken. Zählen Sie das zusammen; das sind über 20 Milliarden Franken auszufinanzierende Schulden. Wir können es uns doch nicht leisten zu sagen: Bauen wir noch ein bisschen Schulden auf, das macht nichts, wir werden sie schon wieder einmal abbezahlen! Genau in dieser Situation ist es richtig, ein solches Ergänzungsinstrument zu schaffen, damit wir es dann einsetzen können, wenn wir es nötig haben.
Ich halte, wie wahrscheinlich die meisten von Ihnen, nicht sehr grosse Stücke auf Publikumsumfragen. Aber in dieser Hinsicht - es wurde im letzten Sommer von Isopublic eine Umfrage durchgeführt - ist es interessant zu sehen, wie hier die Meinung im Volk etwa ist. Es wurden tausend Leute befragt; zwei Drittel davon haben eine solche Ergänzungsregel [PAGE 1019] ausdrücklich unterstützt. Frau Ständerätin Fetz, 56 Prozent der befragten SP-Mitglieder haben sie auch unterstützt und sagten, wenn es jetzt eine Volksabstimmung gäbe, würden sie Ja sagen. (Heiterkeit)
So klar die Schuldenbremse damals vom Volk angenommen wurde, so klar muss man diese Ergänzungsregel jetzt nachschieben. Es ist eine Regel, die flexibel, konjunkturverträglich und verfassungskonform ist. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände dagegen. Deshalb empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie dann gemäss den Anträgen Ihrer Kommission zu behandeln.