Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat beschlossen, die Konvention zu unterzeichnen; der Berichterstatter hat es erwähnt. Am 8. September 2008 hat der schweizerische Botschafter die Konvention beim Europarat [PAGE 1025] unterzeichnet, das Anliegen der Motion ist damit teilweise erfüllt.
Was die Ratifikation betrifft, so besteht vorgängig rechtlicher Umsetzungsbedarf im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen fehlen die entsprechenden rechtlichen beziehungsweise gesetzlichen Grundlagen; sie sind noch zu schaffen. Wir werden einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten. Wir werden hier auch mit den Kantonen intensiv zusammenarbeiten, das EJPD ist bereits daran.
Folglich wird es auch einige Zeit dauern, bis wir die Vernehmlassung in Bezug auf die Arbeiten im Bereich der Gesetzgebung für den ausserprozessualen Zeugenschutz durchgeführt haben und uns mit den Kantonen geeinigt beziehungsweise einen gemeinsamen Weg gefunden haben werden. Aber ich teile die Auffassung des Berichterstatters - sie wurde ja bereits in der Kommissionssitzung zum Ausdruck gebracht -, dass das Jahr 2011 doch etwas weit weg ist. Ich werde mich bemühen, das Ganze etwas zu beschleunigen, zumal dann ja auch noch der parlamentarische Prozess zu durchlaufen ist. Für das Jahr 2011 wäre nach unserer Planung die Botschaft vorgesehen, dann kommt der parlamentarische Prozess, anschliessend läuft die Referendumsfrist. Das scheint mir auch zu lange zu sein; wir werden versuchen, es etwas zu beschleunigen.
Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen.