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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-18

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat ja einen schriftlichen Bericht zur Motion Amherd verfasst. Mit dieser Motion sollte der Bundesrat aufgefordert werden, einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bundesrat hat in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass aufgrund der als Postulat überwiesenen Motion Janiak 00.3469 die gesamte Situation geprüft und geklärt werde und er dann - sofern notwendig - auch Massnahmen vorschlagen werde. Er hat beantragt, diese Motion abzulehnen. Im Nationalrat ist diese Motion dann mit 95 zu 91 Stimmen angenommen worden.

In der Zwischenzeit hat sich eine neue Ausgangslage ergeben, und zwar indem nun der Bericht mit dem Titel "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" eingegangen ist. In diesem Bericht wird die ganze Situation analysiert. Insbesondere schlägt der Bundesrat darin vor, eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir in der WBK den Motionstext abgeändert und ihn dieser neuen Ausgangslage angepasst. Wir sind der Meinung, dass das Anliegen an sich berechtigt ist, aber nicht mehr im gleichen Sinne, wie es vorgebracht wurde, weil nun eben dieser Bericht vorliegt.

Wir beantragen jetzt in Übereinstimmung mit der Motionärin grundsätzlich eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit. Das schlägt der Bundesrat selber auch vor, aber wir setzen hier jetzt noch etwas - wie man so sagt - Druck auf, damit das geschieht. Mit der Revision des Jugendförderungsgesetzes sollen verschiedene Ziele erreicht werden, nämlich die Koordination und Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Definition der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Partnerorganisationen und - sofern notwendig - die Schliessung von Lücken in Spezialgesetzen.

In diesem Sinne, Herr Bundespräsident, sind wir unter Berücksichtigung des Berichtes und der neuen Formulierung der Meinung, dass diese Motion in abgeänderter Form angenommen werden kann.