Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-12-18
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18
Wortprotokoll
Als Mitglied der SGK gebe ich zu, dass wir in einer schwierigen Situation sind. Es stimmt, im Frühjahr hat das Parlament den Ärztestopp nur noch befristet bis 2009 verlängert und sich die Aufgabe gestellt, eine vernünftige Nachfolgeregelung zu formulieren. Dieser Ärztestopp war und ist eigentlich gar keine absolute Regelung, weil die Gesundheitsdirektionen der Kantone per Gesetz die Möglichkeit hatten und immer noch haben, gezielt Bewilligungen zu sprechen und damit die Versorgung zu steuern. Ursprüngliches Ziel dieser Regelung war, und das geht heute in der Diskussion häufig verloren, die ärztliche Überversorgung in städtischen Gebieten zu verhindern, nicht zuletzt auch wegen der landesübergreifenden Anerkennung der Berufsdiplome: Damit wollte man Kosten [PAGE 1039] sparen. Gleichzeitig wollte man durch die Steuerung des Angebotes die Versorgungssicherheit in ländlichen Gebieten gewährleisten. Doch Sie erinnern sich alle: Die FMH lief Sturm dagegen. Andere sahen in der Vertragsfreiheit das bessere Ziel. Dagegen lief die FMH noch heftiger Sturm, und so machte sich die SGK an die Arbeit, weitere Lösungen zu suchen.
Von der GDK und FMH zusammen wurde relativ schnell eine Art positiver Ärztestopp, genannt Zulassungssteuerung, formuliert. Eigentlich war es dasselbe, was wir bereits hatten, ausser dass die Bewilligungen auch für Praxisgemeinschaften vergeben werden können. Da war dann die FMH dafür. Dieses Modell fand in der Kommission aber leider keine Mehrheit, weil unterdessen ein drittes Modell mit viel PR-Begleitung auf den Tisch kam, eben das duale Versicherungsmodell.
Darin werden die Grundversicherten in zwei Kategorien eingeteilt. In der ersten Kategorie haben Sie eine restriktive Grundbedarfsversicherung mit freier Arztwahl, grosser Franchise und Selbstbehalt, in der anderen Kategorie haben Sie die Einbindung der Versicherten in ein Kassenmodell, in dem jede Versicherung das Angebot der Ärzte, aber auch der Spitäler und Pflegeheime aushandelt, die Prämien und Tarife und die weiteren Leistungen definiert. Eintreten in ein solches Modell kann jeder, austreten allerdings nur mit einer Rückkaufsumme.
Mit Presseartikeln und Veranstaltungen - z. B. vom Forum Gesundheit, welches zwar unabhängig erscheint, aber von den Kassen zur Bekämpfung der Einheitskrankenkasse gegründet worden ist - ist dieses duale System propagiert worden. Auf dem Höhepunkt wurde ein Modell mit zahlreichen ausformulierten KVG-Artikeln eingebracht, das in die Vorlage zur Vertragsfreiheit eingebaut werden sollte, aber auch die Vorlage zu Managed Care, die Vorlage zur Kostenbeteiligung und sogar die Vorlage zum Risikoausgleich betraf. Nur, und da liegt der Hase im Pfeffer: Die Managed-Care-Vorlage ist in diesem Rat schon verabschiedet worden; diese liegt nun nicht mehr in der Kompetenz des Ständerates, sondern in jener der SGK des Nationalrates. Auch die Kostenbeteiligungsvorlage liegt nicht mehr in unserer Kompetenz, sondern in jener des anderen Rates. Der Risikoausgleich wurde ebenfalls bereits von beiden Räten gutgeheissen und wird jetzt langsam umgesetzt. Aber nichtsdestotrotz: Nach einem Mehrheitsentscheid in der Kommission bastelten wir an einer angereicherten Vorlage Vertragsfreiheit, die in alle anderen Geschäfte hineinreicht; deshalb ist es nicht sinnvoll, das Geschäft zurückzuweisen, weil die Kompetenz gar nicht mehr in unseren Händen liegt, sondern im anderen Rat. Der andere Rat muss dann versuchen, vernünftige Lösungen zu finden, die auch Managed Care und die Kostenbeteiligung betreffen könnten. Eine Rückweisung bringt nichts.
Mir scheint auch, dass nur ein Ziel im Vordergrund stand, und das hat mich gestört: mehr Freiheiten und vielfältigere Modelle für die Kassen zwischen der Grund- und der Zusatzversicherung. Von der Gewährleistung der absolut notwendigen Versorgungssicherheit oder von der wichtigen Qualitätssicherung war in der Kommission kaum mehr die Rede, nicht einmal von der Kosteneinsparung für die Patientinnen und Patienten. Diese neuen Modelle diskutierten und formulierten wir ohne Einbezug der Leistungserbringer - vom Einbezug der Leistungsbezahler, beispielsweise den Kantonen, die ja die eigentliche Kompetenz in Gesundheitsfragen haben, ganz zu schweigen.
Ein solches Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Da es nach den Abstimmungen nicht mehr möglich war, direkt zum FMH/GDK-Modell zurückzukehren, wird jetzt Nichteintreten empfohlen. Es scheint mir wichtig, dass jetzt alle Vorlagen in die Schwesterkommission gehen und dort wieder sinnvoll Schritt für Schritt weitergegangen wird. Die Frage der Zulassungssteuerung muss mit separaten Vorstössen parallel dazu angegangen werden.
Zum Schluss erlaube ich mir noch einen kritischen Nachtrag: Die Parallelen zum Gesundheitsverfassungsartikel, den das Volk im Juni bachab geschickt hat, sind eklatant. Damals wurde den Räten von einer Arbeitsgruppe der Economiesuisse gegen Ende der Beratung ein Modell praktisch aufgezwungen. Heute kommt ein Modell von Krankenversichererseite mit der gleichen Penetranz. Es ist ein ausformulierter Text von ausserhalb des Parlamentes und der Verwaltung, der viele Artikel betrifft. Ohne Vernehmlassung sollten wesentliche Voraussetzungen verändert werden und sollte den Krankenversicherern mehr Macht zugesprochen werden, ohne Einbezug der Kantone, auch ohne Meinungseinholung bei denselben. So geht es nicht. Vor allem auch in unserem Rat, in dem wir ja als Kantonsvertreterinnen und -vertreter sitzen, geht das nicht.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommission, nicht einzutreten, und ich werde die in verschiedenen Vorstössen in beiden Räten geforderte Zulassungssteuerung unterstützen. Ich habe Ihnen klargemacht, dass eine Rückweisung nichts bringt. Wir können nicht wesentliche Veränderungen an Vorlagen anbringen, die nicht mehr in unserer Zuständigkeit sind.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten, den Rückweisungsantrag Diener abzulehnen und das Geschäft in den anderen Rat zu geben.