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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18

Wortprotokoll

Worum geht es? Die Motion "beauftragt den Bundesrat, im Verkehr mit den liechtensteinischen Behörden eine Annäherung" - sofern das notwendig ist - "der liechtensteinischen Anlagebestimmungen an jene der Schweiz und die Sicherstellung einer gleichwertigen Stiftungsaufsicht, wie sie in der Schweiz mit der Strukturreform BVG bezweckt wird, anzustreben". Die Kommission empfiehlt mit 3 zu 2 Stimmen - das Abstimmungsresultat ist nicht überragend, aber es war am Schluss einer Sitzung - die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt Ablehnung. Aber in der Sache selber liegen die Mehrheit und die Minderheit sehr wenig auseinander. Der Nationalrat, das sei als Vorbemerkung gesagt, hat die Motion mit 124 zu 36 Stimmen angenommen.

Kurz erklärt geht es um Folgendes: Der Sicherheitsfonds wird von den Arbeitnehmer- und Arbeitgebergeldern gespiesen. Es ist daher konsequent, wenn die liechtensteinischen und die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen gleichwertige Vorschriften und auch eine gleichwertige Aufsicht haben. Die Mehrheit wollte mit ihrem Ja das Bestreben des Bundesrates unterstützen, hier im gegebenen Moment bei den liechtensteinischen Behörden auf eine gleichwertige Ausgestaltung der Sicherheits- und Aufsichtsorgane hinzuwirken. Sie sehen, dass die Minderheit wie auch der Bundesrat Ablehnung beantragen. Sie gehen davon aus, dass der Bundesrat die Entwicklung bei den liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen ohnehin verfolgt und dass nach Abschluss der Strukturreform auch im Zweitrat die entsprechenden Angleichungen vorgenommen werden.

Das ist eigentlich alles. Ich vertrete hier die Mehrheit. Es wird interessant sein, Vertreter der Minderheit und dann sicher noch den Bundesrat zu hören. Bezüglich des Endresultats sind wir eigentlich auf der gleichen Line, das muss man sagen; es ist rein eine Frage der Auslegung bzw. der Annäherung an das gleiche Ziel.