David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18
Wortprotokoll
Ich möchte auch hier darauf hinweisen, dass sich die Zahlen, die jetzt noch in der Begründung stehen, natürlich verändert haben. Diese 4 Milliarden Franken per Ende 2007 haben sich nach meiner Schätzung effektiv um rund 1 bis 1,5 Milliarden Franken reduziert, sodass die Reserven jetzt im Landesdurchschnitt nahe am gesetzlichen Minimum sind. Es wird auch zahlreiche Versicherungen geben, die unter das gesetzliche Minimum fallen. Von daher gilt gegenüber dieser Motion das Gleiche: Die Hoffnung, wie sie Frau Kollegin Maury Pasquier ausgedrückt hat, man könne mit dem Aufbrauchen der Reserven die inhärenten Probleme der Krankenversicherung lösen, ist eine Illusion. Man kann kurzfristig einmal eine solche Lösung treffen, aber dann ist das Geld aufgebraucht. In dem Sinn werden die Probleme aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Ich behaupte sogar: Dieser Mechanismus führt dazu, dass sich die Probleme in den Folgejahren verschärfen werden.
Ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, den der Bundesrat anführt und der für mich kritisch ist: Der Bundesrat schreibt, er wolle vom Vorsichtsprinzip weg, das heute gelte, also weg vom Prinzip "Bewertung zum Anschaffungswert, ausser der Marktwert ist tiefer" - das ist die aktienrechtliche Bewertungsregel. Er schreibt, er wolle zur Market-to-Market-Regel übergehen. Das heisst, der Marktwert muss dauernd ausgewiesen werden. Wenn wir die heutige Finanzkrise anschauen, ist es nach meiner Meinung auch eine Ursache dieser Krise, dass immer zu Marktwerten verbucht wurde. Die UBS wäre in einer ganz anderen Situation, wenn diese Regel nicht gegolten hätte. Es wird, wenn man diese eigentlich von den USA herkommende Market-to-Market-Regel für die Krankenversicherer einführt, in der Krankenversicherung zu grossen Volatilitäten führen, also zu Schwankungen. Es wird hinauf- und hinuntergehen, so, wie die Bewertungen hinauf- und hinuntergehen, so, wie wir das auch sehen. Damit wird die Instabilität des Systems weiter vorangetrieben. Ich persönlich würde das nicht tun, das muss ich ehrlich sagen; ich glaube, das Vorsichtsgebot ist in diesem System Krankenversicherung wichtiger als der Vorschlag, der Marktwert müsse wie bei den Banken jederzeit ausgewiesen werden, und es müssten die entsprechenden Korrekturen in der Erfolgsrechnung vorgenommen werden.
In dem Sinne bitte ich den Bundesrat - er lehnt die Motion ab, was ich auch richtig finde, will aber trotzdem diesen Punkt neu einführen -, nochmals sorgfältig zu überprüfen, ob das für das Krankenversicherungssystem wirklich der richtige Ansatz ist oder ob wir bei der OR-Bewertungsregel, wie sie für die Krankenversicherung heute gilt, bleiben sollen.