Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-02
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, die Artikel 14a und 14b und damit die Anträge der Minderheit Riklin Kathy abzulehnen.
Wir haben einen Teil der Diskussion schon bei Artikel 8 geführt, in dem es um die Priorisierung bzw. um die Kompetenzzentren ging oder eben um die sogenannten Leuchttürme, wie nun in Artikel 14b vorgeschlagen.
Zu Artikel 14a: Die Kann-Formulierung in Artikel 14 des Entwurfes des Bundesrates ist eigentlich bereits umfassend und lässt den nötigen Spielraum offen. Selbst das Bundesamt für Kultur mahnt zur Zurückhaltung. Letztlich geht es hier nur um Finanzen. Es wäre sehr schwer zu definieren, welche Anlässe einzigartig sind und durch ihre herausragende Qualität national ausstrahlen. Das Festsetzen von solchen Kriterien dürfte nicht ganz einfach sein und würde zweifelsohne divergierende Meinungen und Ansichten auslösen. Zudem kann es ja nicht Aufgabe des Bundes sein, gerade diejenigen Veranstaltungen zu unterstützen, welche ohnehin herausragend und einzigartig sind. Gerade für solche Anlässe finden sich in aller Regel genügend Sponsoren und Geldgeber. Das macht wirklich keinen Sinn und würde letztlich dazu führen, dass die Mittel falsch aufgeteilt würden.
Zu Artikel 14b: Wie gesagt, führten wir die Diskussion schon bei Artikel 8 und teilweise auch bei Artikel 6. Deshalb erübrigt sich eine weitere Diskussion. Sie sollten nun konsequent sein und diesen zusätzlichen Artikel ebenfalls ablehnen. Auch bei Artikel 14b gilt: Wenn sich ein einzigartiges und qualitativ herausragendes Angebot, welches nationale und internationale Ausstrahlung hat, wirklich nicht selber die nötigen Mittel beschaffen kann, erfüllt es wahrscheinlich auch die Ansprüche und Kriterien nicht, welche in Artikel 14 Absatz 2 genannt werden. Auch wenn sich die Kantone und die Erziehungsdirektoren offenbar bereits auf eine entsprechende Liste bezüglich der sogenannten "Leuchttürme" geeinigt haben und solche Finanzhilfen befürworten, würde es wohl bei der Ankündigung und Veröffentlichung der Liste dieser Institutionen Diskussionen geben.
Deshalb sind die Anträge der Minderheit abzulehnen.