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Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-02

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist gegen die Annahme der Motion. Wir lehnen diesen Vorstoss ab und begründen unsere Ablehnung wie folgt: Dem Bericht "Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz" - und um diesen Personenkreis geht es bei dieser Motion in erster Linie - kann entnommen werden, dass sowohl die AHV als auch die Arbeitslosenversicherung in Bezug auf die soziale Sicherheit von Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen hinreichend ausgestaltet ist. Ebenso hat der Bundesrat bereits entsprechende Verordnungsänderungen im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgenommen respektive gemäss Medienmitteilung vom 2. April 2008 in Auftrag gegeben. Dem erwähnten Bericht wie auch der Antwort des Bundesrates auf die vorliegende Motion können Sie entnehmen, dass sich allfällige Schwierigkeiten einzig bei der beruflichen Vorsorge ergeben können. Auch da war der Bundesrat bereits tätig und hat die Verordnung BVV 2 geändert und für Personen mit solchen atypischen Arbeitsverhältnissen den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung erleichtert. Diese Verordnung ist auf den 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Dem Bericht über die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz können im Wesentlichen zwei Dinge entnommen werden: Erstens will man nun ein System einführen, welches sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmenden kompliziert und kostspielig ist. Bereits bei der 1. BVG-Revision wurden Massnahmen zur besseren Berücksichtigung der Situation von Arbeitnehmenden in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und von Teilzeitbeschäftigten weitgehend fallengelassen, weil alle Vorschläge unverhältnismässige Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen, die Versicherten und die Arbeitgeber verursacht hätten. Hinzu kommt der administrative Mehraufwand, den solche Massnahmen mit sich bringen. Und eine gesetzliche Änderung des BVG oder der entsprechenden Verordnung dürfte sich ja nicht nur auf die Kultur- und Kunstschaffenden beschränken, sondern müsste sich auf alle Personenkreise beziehen, zum Beispiel auf die Selbstständigerwerbenden in den gewerblichen Berufen oder auch auf den ganzen Sportbereich.

Zweitens gibt es in der Praxis bereits Pensionskassen, die sich um die Vorsorge von Erwerbstätigen in atypischen Arbeitsverhältnissen kümmern. Im Kulturbereich seien beispielsweise die Vorsorgestiftung Film und Audiovision, die Arte Comedia für Theaterschaffende, die Pensionskasse Musik und Bildung und die Stiftung 2. Säule des VPDS für Temporärarbeit erwähnt. Diese Stiftungen bieten massgeschneiderte, gute Lösungen sowohl für Selbstständigerwerbende als auch für festangestelltes Personal an, also für genau diese Kategorie von Kunstschaffenden, die wechselnde Arbeitsverhältnisse haben.

Die Schwierigkeit besteht meistens darin, dass sich eben die Kulturschaffenden keiner dieser Kassen anschliessen. Dieser Umstand geht auch aus einem Schreiben des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom 18. März 2000 hervor, in dem mitgeteilt wird, dass die Kulturschaffenden es oft nicht wagen, sich anzuschliessen, respektive ihren Anschluss den Auftraggebern bzw. Arbeitgebern nicht mitteilen. Diese Erfahrung zeige auch, dass viele Gagen oder Honorare den Sozialversicherungen nicht gemeldet bzw. zu Unrecht nur als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder als Nebenerwerb deklariert werden, dies vielfach auch auf Druck der Auftraggeber.

Diese zwei Punkte zeigen auf, dass für die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden in den verschiedenen Bereichen und Branchen durchaus gute Lösungen möglich und vorhanden sind. Nur müssen diese auch genutzt und entsprechende Einnahmen deklariert werden. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung dürfen in diesem Zusammenhang sicher auch genannt werden. Man kann sich zu Recht auch fragen, was denn der Bund sonst noch tun könnte, um die Lücken bei der sozialen Sicherheit der Kultur- und Kunstschaffenden zu schliessen. Soll womöglich eine Lohnausfallversicherung für Erwerbslosigkeit oder eben Erfolglosigkeit im künstlerischen Tun eingeführt werden? Die Kosten-Nutzen-Analyse für das einheitliche System zeigt klar auf, dass die Kosten höher sind als der angestrebte Nutzen. Die Beispiele können Sie dem entsprechenden Bericht des BSV entnehmen, welcher eigentlich bereits alle Problemkreise umfassend darstellt. Auch deshalb ist eine weitere Prüfung nicht nötig.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.