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Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit bei Absatz 1 der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Die Fassung des Ständerates wird damit begründet, dass man in diesem Artikel keine Redundanzen wolle, also keine Dinge, die bereits anderswo als Grundsätze in der Verfassung festgehalten seien. Diese solle man nicht in diesem Artikel wiederholen, das führe nicht nur zu einer Aufblähung der Verfassung, sondern würde auch diese Grundsätze relativieren. Dieser Argumentation können wir nicht folgen, da ja auch der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Verfassung mehrfach erwähnt wird.

Der Entwurf des Bundesrates, welchen wir unterstützen, zeigt eigentlich die ganze zu lösende Problematik bestens auf. Es ist eine Balance zwischen dem Schutz der Würde und Persönlichkeit der Menschen einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits zu finden. Hinzu kommen die wichtigen Hinweise auch auf die Bedeutung der Forschung hinsichtlich der Gesundheit und der Gesellschaft. Das ist unserer Meinung nach sehr schlüssig dargestellt, und die Formulierung ist auch leicht und gut verständlich, was auf Verfassungsstufe von vorrangiger Bedeutung ist, auch im Hinblick auf eine Volksabstimmung.

Deshalb bitte ich Sie ebenfalls, bei Absatz 1 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und die Fassung des Ständerates abzulehnen.

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