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Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-03

Wortprotokoll

Dieses Signal, in welche Richtung die anschliessenden gesetzlichen Regelungen gehen sollen, ist aber auch für uns als Gesetzgeber wichtig, damit wir uns auf forschungsspezifische Leitplanken stützen können, wenn es um die Konkretisierung dieser Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesebene geht.

Der dritte Punkt ist heute angesichts der Mehrheitsverhältnisse vermutlich entscheidend: Forschung ist wichtig für unser Land, aus volkswirtschaftlicher und auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Der Forschungsplatz Schweiz kann jedoch, wie bereits gesagt wurde, nur erfolgreich sein, wenn er getragen wird, und zwar von einer breiten Öffentlichkeit. Forschung braucht und baut also eben auch auf Vertrauen. Für diese Vertrauensbildung sind die Bestimmungen in Absatz 2 gemäss Kommissionsmehrheit zentral. Dass die Ansicht darüber von den forschenden Interessengruppen und Firmen selber geteilt wird, zeigen deren entsprechende Stellungnahmen.

Ich halte zusammenfassend fest, wie sich der Mechanismus gemäss Ständerat und der Mehrheit Ihrer WBK präsentieren würde: Es ist immer und grundsätzlich in einem ersten Schritt gemäss Absatz 1 zu entscheiden, ob eine Forschungsregulierung zum Schutz von Würde und Persönlichkeit überhaupt erforderlich ist. Erst dann besteht nach Artikel 118a Absatz 1 eine Kompetenzgrundlage; egal um welchen Forschungsbereich es sich handelt - hier haben wir keine entsprechende Einschränkung. Zusätzlich und nur für den Bereich der Biologie und Medizin kommen anschliessend, also im Falle einer entsprechenden Gesetzesausarbeitung, die Bestimmungen in Absatz 2 zum Tragen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie also, den Ball, den uns der Ständerat zugeworfen hat, aufzufangen und die angepassten Bestimmungen in Absatz 2 zu verankern. Der Antrag der Minderheit I wurde in unserer Kommission mit 14 zu 8 Stimmen und der Antrag der Minderheit II, der Eventualantrag, mit 15 zu 8 Stimmen verworfen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Kommissionsmehrheit.