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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, auf diese parlamentarische Initiative nicht einzutreten. Angesichts des Inhalts muss man sich schon fragen, was denn eigentlich die Priorität bei einer Ehe ist. Ist es die Liebe, oder sind es die Ausweispapiere? Was die Initiative Brunner betrifft, scheint es ziemlich klar zu sein: Ohne gültige Ausweispapiere darf man nicht heiraten, egal ob man sich liebt, ob man Kinder hat oder nicht. Grundsätzlich steht man ohne Ausweispapiere automatisch unter Verdacht, wenn man heiraten möchte. Dann hat man nichts anderes im Sinn, als eine Scheinehe einzugehen. Die Ehe, so die Initiative Brunner, ist nur dann keine Scheinehe, wenn die Brautleute eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben. So einfach ist diese Welt - wären da nicht noch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention, wo für alle Menschen das Recht, eine Ehe einzugehen, als Grundrecht verankert ist.

Die SP-Fraktion ist nicht bereit, Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus a priori und grundsätzlich dem Generalverdacht des Missbrauchs zu unterstellen, wie es diese Initiative will. Die SP lehnt weitere Verschärfungen im Ausländerrecht - jetzt über den Umweg des ZGB - aus folgenden vier Gründen ab:

1. Das neue Ausländergesetz, erst seit einem Jahr in Kraft, sieht bereits schon Kontrollen vor, verbunden mit der Möglichkeit der Verweigerung einer Trauung, wenn Zivilstandsbeamte Verdacht hegen, es komme zu einer Scheinehe. Diese steht zudem unter Strafe mit einer Busse von bis zu 20 000 Franken und Haft von fünf Jahren.

2. Das neue Ausländergesetz zeigt Wirkung. Das Problem "Jawort gegen Drogen" führt immer wieder zu Ausweisungen aus dem Land. Im Übrigen macht sich strafbar, wer mit Drogen handelt, und verwirkt ohnehin sein Recht auf einen Aufenthalt in der Schweiz. Da hilft nicht einmal mehr eine Scheinehe.

3. Das Problem ist zahlenmässig unbedeutend und ist an sich mit dem konsequenten Vollzug des Ausländergesetzes gesetzlich gelöst. Die SP ist nicht bereit, das verfassungsmässig verbriefte Recht auf Ehefreiheit der Lösung eines relativ kleinen Problems zu opfern.

4. Die SP ist dagegen, auf die Vorlage bzw. diese parlamentarische Initiative einzutreten, auch deshalb, weil die Initiative das viel grössere Problem, das der Scheinehen im Sexgewerbe mit all den menschenunwürdigen Folgen, nicht in den Griff bekommt, und zwar deshalb nicht, weil sie auch nicht im Ansatz darauf abzielt, es in den Griff zu bekommen.

Diese Initiative ist überflüssig. Ich zitiere hier zum Beispiel die Regierung des Kantons Bern, die schreibt: "Es bestehen bereits heute genügend rechtliche Mittel." Ferner dient sie nicht der Bekämpfung tatsächlicher Missbräuche wie der erwähnten Scheinehen im Sexgewerbe. Und diese Initiative ist menschlich unzulässig, weil bereits gelebte Lebensgemeinschaften eherechtlich nicht gesichert werden können. Und wer wird darunter leiden? Es sind die Kinder.

Die SP-Fraktion bittet Sie, nicht einzutreten, so, wie es verschiedene sozialkompetente Organisationen wie die Caritas, die Heks oder die Gewerkschaften empfehlen, um nur drei aufzuzählen.

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